Auch unter diesem Haus in der Urbanstraße gräbt die Bahn einen Tunnel. Foto: Leif Piechowski

Start des Tunnelbaus für S21 auf März 2013 verschoben. Diejenigen, deren Häuser über den Röhren stehen, wissen noch nicht, welche Entschädigung sie erhalten.

Stuttgart - Ende April 2012 sollte es in Sachen Tiefbahnhof ganz schnell gehen. Über den Dienstleister Landsiedlung schickte die Bahn die ersten 500 Briefe los. Wohnungs- und Hausbesitzer, unter deren Eigentum einer der Stuttgart-21-Tunnel geplant ist, sollten eine Einverständniserklärung für die zeitweise oder dauerhafte Nutzung des Untergrunds unterschreiben. Sie behielten sich dennoch „alle Entschädigungsansprüche vor“, versuchte die Landsiedlung zu beruhigen. Die sollten später verhandelt werden. Eine Grundlage dafür gab es nicht.

Nach einem Sturm der Entrüstung zog die Bahn ihre Forderung nach Unterschriften zurück. Sie versicherte, innerhalb weniger Wochen ein Gutachten vorlegen zu wollen, das die Entschädigungen regeln sollte.

Die Bahn braucht bei Stuttgart 21 und auf der Strecke Wendlingen–Ulm je rund 3000 Grundstücke. Manche nur zeitweise, um Baustraßen an- und Erdaushub abzulegen, die Logistik zu bewerkstelligen. Wo der Tunnel verläuft, muss sie aber dauerhaft ins Grundbuch eingetragen werden. „In der Praxis wird dann ein späterer Käufer immer versuchen, aus dieser Grundbuchbelastung Honig zu saugen“, sagt Ulrich Wecker.

„Zunächst stand die Bahn auf dem Standpunkt, dass München das Maß der Dinge ist“

Wecker ist Jurist und Geschäftsführer beim Stuttgarter Haus- und Grundbesitzerverein. Etliche der 19.000 Mitglieder haben ihrem Unmut über das Vorgehen der Bahn Luft gemacht. Wecker weiß, dass die Interessenvertretung in Sachen Entschädigung in der Pflicht steht. Dass die Bahn überhaupt ein Gutachten vorlegen will, sieht er als ersten Erfolg des Vereins. Bundesweit anerkannte Tabellen zur Entschädigung stammen aus München. Sie reichen aber nur bis 15 Meter Tiefe. Mit dem Verfahren aus Bayern kann die Stuttgarter Topografie nicht abgebildet werden. Die Bahn muss neu rechnen. „Zunächst stand die Bahn auf dem Standpunkt, dass München das Maß der Dinge ist“, sagt Wecker.

Ende März sollte die Expertise da sein. Die Verzögerung wird inoffiziell mit einem Unfall des Gutachters begründet. Er sei durch ein Dach gebrochen, habe sich verletzt. „Die Bahn erwartet im Oktober das Gutachten, um dann weitere Schritte einzuleiten“, sagt eine Sprecherin des Stuttgart-21-Kommunikationsbüros auf Anfrage. Das ist richtig, aber auch nicht ganz: Das Gutachten ist fertig und wird kommenden Mittwoch im Regierungspräsidiums (RP) Stuttgart besprochen werden. Das RP ist, wenn Grundstückseigentümer ihre Unterschrift verweigern, für die sogenannte vorgezogene Besitzeinweisung zuständig. Es ist Enteignungsbehörde. Der Grundbucheintrag wird wenn nötig verfügt, die Entschädigung später geklärt. Dass ein künftiger Antragsteller ein Gutachten über seine Entschädigungsbemessungsgrundlagen vorstelle, sei „nicht unüblich und schon gar nicht geheim“, sagt ein RP-Sprecher. Es spreche auch nichts gegen eine Veröffentlichung. Die Entscheidung liege natürlich bei der Bahn.

Hat die Bahn Muse für maximal 6000 Gespräche?

„Wenn das Gutachten der Bahn fehlerhaft und damit angreifbar sein sollte, dann planen wir einen Musterprozess. Wir stehen hinter den betroffenen Mitgliedern“, versichert Ulrich Wecker. Er warnt aber vor zu hohen Erwartungen. Es sei naheliegend, dass ab einer gewissen Tiefe kein Geld mehr fließen werde, weil der Tunnel keine Beeinträchtigung mehr bringe.

Wecker nimmt an, dass das RP wegen des Zeitdrucks tätig werden muss. „Das Verfahren sieht ein Angebot, ein Gespräch und einen ernsthaften Einigungsversuch vor“, so Wecker. Hat die Bahn Muse für maximal 6000 Gespräche?

Die Grundstücksrechte werden die Bahn viel Geld kosten. Wie viel, ist Geheimsache. In der Sparliste des früheren Projektchefs Hany Azer taucht eine Position auf: 130 Millionen Euro sollen beim Grunderwerb weniger als geplant ausgegeben werden.

Im Einzelfall kann die Entschädigung für die Untertunnelung karg ausfallen. 2011 habe ein Vertreter der Landsiedlung bei einer Eigentümerversammlung 8000 Euro vorgerechnet, berichtet Marlies Richter, die in der Urbanstraße wohnt. Rund 15 Meter liegen dort zwischen Tunneldecke und Kellerboden. „Bei 32 Parteien waren das 250 Euro für jeden“, so Richter. Damals war nach der Münchner Formel gerechnet worden.

Auch ein viel größerer Betrag als in der Urbanstraße wird Margarethe Kraiser nicht beruhigen können. Ihr Haus im Bruckwiesenweg in Untertürkheim wird von einer S-21-Röhre mittig unterquert, in weniger als zehn Meter Tiefe. „Wir sitzen auf einem Pulverfass und sind machtlos“, sagt Kraiser. Eine Verlegung des Tunnels auf nahes bahneigenes Gelände habe der Konzern abgelehnt. „Nichts akzeptieren oder unterschreiben“, diesen Rat habe ihr Anwalt gegeben, sagt Kraiser. Sie will sich daran halten.