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Stuttgart 21 Gericht setzt neue Hürde für Baumfällung

Konstantin Schwarz , vom 05.01.2012 05:00 Uhr
 Foto: dpa
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Stuttgart - Der Deutschen Bahn stellt sich bei ihrem Projekt Stuttgart 21 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine weitere Hürde. Die für den Bau des Tiefbahnhofs nötigen Baumfällarbeiten im Schlossgarten rücken damit nach Meinung des Bunds für Natur und Umweltschutz (BUND) in weite Ferne.

Der BUND hatte vergangenes Jahr gegen eine Änderung der Baugenehmigung bei Stuttgart 21 geklagt, weil er von der Bahn-Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) nicht beteiligt worden war. Durch diese fünfte Änderung wurden vier im Schlossgarten geplante Grundwasser-Anlagen auf einen Platz beim früheren Omnibusbahnhof konzentriert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 16. Dezember entschieden, dass das Eba den BUND wegen des Natur- und Artenschutzes hätte anhören müssen. Die Richter fassten auch eine Eilentscheidung. Seitdem darf an der zentralen Grundwasseranlage und deren 17 Kilometer langem Rohrleitungsnetz nicht mehr gearbeitet werden. Seit dem 16. Dezember warteten die Streitparteien BUND, Eba und die Bahn auf die schriftliche Urteilsbegründung. Am Mittwoch ging diese von Mannheim aus auf den Weg.

In dem Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, heißt es nun, dass weitere Arbeiten an allen Teilen, die mit der zentralen Grundwasseranlage verbunden sind, unterbleiben müssen. Und weiter: "In diesem Umfang müssen Vollzugsmaßnahmen vorläufig unterbleiben und dürfen insbesondere keine Baumfällarbeiten durchgeführt werden."

Ob alle Bäume erfasst sind, ist nicht klar

Die Bahn durfte schon zuvor keine Bäume fällen, weil sie seit dem 5. Oktober 2010 die vom Eba geforderte Maßnahmenplanung zum Schutz streng geschützter Arten wie dem Juchtenkäfer, Fledermäusen und Vögel bisher nicht vorgelegt hat. Dieses 15 Monate alte Problem wollte die Bahn aber bis kommende Woche gelöst haben. Dann sollte das Eba das Fällverbot aufheben.

Doch selbst wenn dieses Fällverbot nicht mehr existiert: Mit dem Urteil des VGH gibt es nun eine zweite Hürde. Erneut sind die Fällarbeiten blockiert. Ob damit alle 176 zu entfernenden Bäume erfasst sind, kann auch der BUND nicht sagen, wahrscheinlich handelt es sich nur um einen Teil davon.

"Uns liegt die Planung für die Rohrleitungen nicht vor", so der Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Klar sei aber aus Sicht der Naturschützer, dass es keinen Polizeieinsatz im Schlossgarten geben könne, solange man nicht angehört worden sei. "Welche Zeit eine nachgebesserte Planung für das Grundwassermanagement in Anspruch nimmt, ist unklar, aber ich wäre skeptisch, dass das in den nächsten zwei Monaten erledigt sein kann", sagt BUND-Anwalt Tobias Lieber. Die vegetationsfreie Zeit, in der ohne Ausnahmegenehmigung gefällt werden darf, läuft aber nur bis zum 28. Februar.

Die Bahn äußerte sich am Mittwoch trotz Nachfrage nicht zu dem neuen Sachverhalt. Sie hatte Beschädigungen an den Rohrleitungen im Unteren Schlossgarten zu beklagen - und sie bereitet den Abriss des Südflügels des alten Bahnhofs für kommenden Montag vor.

Kommentare (140)
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JAN
14
12:32 Uhr, geschrieben von Aufgeklärter
"K. Ohnesorg" - Verbindungstunnel schon da, alles ohne großen Aufwand erweiterbar
"Bei 8 Gleisen mit ja wohl 2 - 3 modernen, breiten Fussgänger-verbindungen ist das etwas ganz anderes: Da muss man dann nicht fit für den km-Sprint sein!" Sie haben einen entscheidenden Fakt übersehen: Der Kopfbahnhof hat schon einen (freilich nur mit Stufen) erreichbaren Bahnsteigverbindungstunnel, der die Wegstrecke für das Umsteigen erheblich abkürzt. Und dann kommt noch die wichtige Frage auf: Wer will denn der Bahn bei Fortführung des Kopfbahnhofs verbieten, 1. einen weiteren Verbindungstunnel Richtung Bahnsteigende am Gleisvorfeld zu erstellen (geht sogar ohne viel Bohren, da sämtliche Gleise auf Eisenstahlbrücken stehen) und 2. Aufzüge dafür zur Verfügung zu stellen? Alles billiger, als mindestens 6,5 Mrd. für einen Rückbau des Bahnknotens auszugeben, für einen Tiefbahnhof, wo Rollstuhlfahrer bei Brand in der Todesfalle sitzen. Ihr o. g. Argument zieht nicht. - Oben bleiben!
JAN
12
23:11 Uhr, geschrieben von K. Ohnesorg
Lieber "Klar von Text"
vielen Dank für Ihren Klärungsversuch. Eine ganze Weile schon denke ich darüber nach. Trotzdem werde ich nicht klug draus und muss nun zugeben: Ich kann nicht einmal ausmachen, ob Sie das nun als ernst zu nehmende Info gedacht haben oder als humoristische Einlage. Was ich mit dem von Ihnen zitierten Satz sagen wollte, ist dies: In Stuttgarts HBF hat es jetzt 16 Gleise, wenn ich mich recht erinnere. Das Umsteigen dort habe ich erfahren. Prickelnd, wen der ankommende Zug Verspätung hat. Stelle ich mir vor, wieder hinten im Zug zu sitzen und dann von Gleis 1 nach Gleis 16 rennen zu müssen, um dann wie beim letzten Mal dort zu gegewärtigen, dass der Anschlusszug 20 Minuten Verspätung hat - dann graust es mich noch heute. Bei 8 Gleisen mit ja wohl 2 - 3 modernen, breiten Fussgänger-verbindungen ist das etwas ganz anderes: Da muss man dann nicht fit für den km-Sprint sein!
JAN
12
13:12 Uhr, geschrieben von der ent
@realmensch
ich fände es auch wünschenswert, wenn die bahn sich an den schlichterspruch halten würde....aber leioder ist der nicht bindend! die bahn hat zwar auf ihrer homepage groß+breit stehen, dass sie den schlichterspruch akzeptiert und sich um die bäume kümmert, aber dass sind leere versprechungen, um das volk zu beruhigen.... fakt ist, dass die bahn "gutachter" bestellt hat und die haben festgestellt, dass sich nur kleine und einige mittlere bäume verpflanzen lassen, und ALLE großen geschlachtet werden. soviel zu sinn + zweck der schlichtung. genauso wird es ein böses erwachen bei den kosten geben. genauso wird es ein sehr böses erwachen bei der leistungsfähigkeit geben (wenn der dummbau erstmal 2020 fertig ist und stuttgart vom rest von europa abgeschnitten ist). ___________________________________________________________________ hier das statement des BUND zur baumverpflanzung (unglaublich wie die politik die volksverdummung vorantreibt und strikt (auch unter grüner regierung) den kniefall vor der mächtigen wirtschaft praktiziert!---schande!!): Guten Tag, Herr XXXXX, es ist tatsächlich so, dass der "Schlichterspruch" rechtlich nicht bindend ist und sogar weit mehr als die Hälfte der 176 Bäume gefällt werden und zwar ausnahmslos die alten, großen, dicken, weil die technisch kaum verpflanzbar sind. Umgesetzt werden 70 kleinere Bäume. Die DB AG schiebt den Schwarzen Peter deswegen Stadt und Land zu, da diese ihr nicht mehr "Baumstellflächen" zur Verfügung stellten. Einerseits ist es natürlich ein Skandal, dass der Schlichterspruch nicht befolgt wird, andererseits ist die Versetzung von Altbäumen ohnehin extrem problematisch und der Anwachsprognose - insbesondere da die Verpflanzung ohne Vorbereitung der Bäume erfolgt - m. E. nicht sehr gut. Die ganze Verpflanzaktion macht wenig Sinn, egal wie viele Bäume letztlich verpflanzt werden. Die Parkschützer haben das bereits direkt nach dem Schlichterspruch thematisiert. Dennoch ein Beispiel, wie wenig/viel der Schlichterspruch zählt. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir unsere Antworten kurz halten müssen bzw. nur verzögert senden können, da die Belastung durch S 21 extrem hoch ist. Mit freundlichen Grüßen C. F.
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