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Das Entfernen von Bäumen im Zusammenhang mit Grundwasseranlage wurde verboten.

Stuttgart - Der Deutschen Bahn stellt sich bei ihrem Projekt Stuttgart 21 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine weitere Hürde. Die für den Bau des Tiefbahnhofs nötigen Baumfällarbeiten im Schlossgarten rücken damit nach Meinung des Bunds für Natur und Umweltschutz (BUND) in weite Ferne.

Der BUND hatte vergangenes Jahr gegen eine Änderung der Baugenehmigung bei Stuttgart 21 geklagt, weil er von der Bahn-Aufsichtsbehörde Eisenbahn-Bundesamt (Eba) nicht beteiligt worden war. Durch diese fünfte Änderung wurden vier im Schlossgarten geplante Grundwasser-Anlagen auf einen Platz beim früheren Omnibusbahnhof konzentriert. Der Verwaltungsgerichtshof hatte am 16. Dezember entschieden, dass das Eba den BUND wegen des Natur- und Artenschutzes hätte anhören müssen. Die Richter fassten auch eine Eilentscheidung. Seitdem darf an der zentralen Grundwasseranlage und deren 17 Kilometer langem Rohrleitungsnetz nicht mehr gearbeitet werden. Seit dem 16. Dezember warteten die Streitparteien BUND, Eba und die Bahn auf die schriftliche Urteilsbegründung. Am Mittwoch ging diese von Mannheim aus auf den Weg.

In dem Urteil, das unserer Zeitung vorliegt, heißt es nun, dass weitere Arbeiten an allen Teilen, die mit der zentralen Grundwasseranlage verbunden sind, unterbleiben müssen. Und weiter: "In diesem Umfang müssen Vollzugsmaßnahmen vorläufig unterbleiben und dürfen insbesondere keine Baumfällarbeiten durchgeführt werden."

Ob alle Bäume erfasst sind, ist nicht klar

Die Bahn durfte schon zuvor keine Bäume fällen, weil sie seit dem 5. Oktober 2010 die vom Eba geforderte Maßnahmenplanung zum Schutz streng geschützter Arten wie dem Juchtenkäfer, Fledermäusen und Vögel bisher nicht vorgelegt hat. Dieses 15 Monate alte Problem wollte die Bahn aber bis kommende Woche gelöst haben. Dann sollte das Eba das Fällverbot aufheben.

Doch selbst wenn dieses Fällverbot nicht mehr existiert: Mit dem Urteil des VGH gibt es nun eine zweite Hürde. Erneut sind die Fällarbeiten blockiert. Ob damit alle 176 zu entfernenden Bäume erfasst sind, kann auch der BUND nicht sagen, wahrscheinlich handelt es sich nur um einen Teil davon.

"Uns liegt die Planung für die Rohrleitungen nicht vor", so der Landesgeschäftsführer Berthold Frieß. Klar sei aber aus Sicht der Naturschützer, dass es keinen Polizeieinsatz im Schlossgarten geben könne, solange man nicht angehört worden sei. "Welche Zeit eine nachgebesserte Planung für das Grundwassermanagement in Anspruch nimmt, ist unklar, aber ich wäre skeptisch, dass das in den nächsten zwei Monaten erledigt sein kann", sagt BUND-Anwalt Tobias Lieber. Die vegetationsfreie Zeit, in der ohne Ausnahmegenehmigung gefällt werden darf, läuft aber nur bis zum 28. Februar.

Die Bahn äußerte sich am Mittwoch trotz Nachfrage nicht zu dem neuen Sachverhalt. Sie hatte Beschädigungen an den Rohrleitungen im Unteren Schlossgarten zu beklagen - und sie bereitet den Abriss des Südflügels des alten Bahnhofs für kommenden Montag vor.