Der Gemeinderat wird das Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 nicht anzuerkennen. Mit dem Begehren wollen S-21-Gegner einen Bürgerentscheid erwirken, um die Stadt zum Ausstieg aus dem Projekt zu zwingen. Foto: dapd

Der Gemeinderat wird sich dagegen entscheiden, das Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 anzuerkennen.

Stutgart - Der Gemeinderat wird sich am Donnerstag (9. Juni) dagegen entscheiden, das Bürgerbegehren zu Stuttgart 21 anzuerkennen.. Das zeichnete sich am Mittwoch im Verwaltungsausschuss ab. Sowohl die CDU, als auch die SPD, die FDP und die Freien Wähler wollen dem Antrag der Verwaltung zustimmen und das Begehren für unzulässig erklären.

Mit dem Bürgerbegehren wollen S-21-Gegner einen Bürgerentscheid erwirken, um die Stadt zum Ausstieg aus dem Projekt zu zwingen. Dazu erhielt OB Wolfgang Schuster am 21. März 35.600 Unterschriften. Damit wurde zwar die in der Gemeindeordnung vorgegeben Mindestzahl von 20.000 Unterschriften für ein Bürgerbegehren deutlich überschritten. Um einen Bürgerentscheid herbeizuführen, muss der Gemeinderat jedoch über die rechtliche Zulässigkeit des Begehrens abstimmen.

OB Schuster hatte bereits vor Wochen erklärt, dass auch dieses Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig sei. Dies hatten Verfassungsrechtler der Kanzlei Dolde, Mayen & Partner im Auftrag der Stadt festgestellt: Das Bürgerbegehren verfolge ein "rechtswidriges Ziel" gegen bestehende Verträge. Der Gemeinderat könne nicht über Rechtsfragen oder Projektkosten abstimmen. Das Begehren sei nicht fristgerecht eingereicht worden und nenne keine ausreichende Begründung.

Auch die Freien Wähler und die FDP sind dagegen

Das sehen die Fraktionsmitglieder der Grünen und der SÖS/Linken anders. Sie argumentieren, dass die Verträge mit der Bahn und die Beteiligung der Stadt an der Finanzierung verfassungswidrig seien.

"In dieser Diskussion geht es nicht darum, ob sich die Stadt für oder gegen Stuttgart 21 positioniert. Es geht um Rechtsfragen, die keinen politischen Spielraum haben", führte Ordnungsbürgermeister Martin Schairer aus. Die Verwaltung halte das Bürgerbegehren für unzulässig. "Wenn jetzt von der angeblichen Nichtigkeit der Verträge gesprochen wird, wird nur davon abgelenkt, dass dieses zweite Begehren an den selben Mängeln krankt wie das erste", erklärte Schairer. Weder der Gemeinderat, noch die Bürgerschaft hätten das Recht, die Nichtigkeit von Verträgen festzustellen.

Alexander Kotz, Fraktionsvorsitzender der CDU, schloss sich der Meinung der Verwaltung an: "Vor dem Hintergrund, dass sich über 35.000 Menschen beteiligt haben, tut es uns leid, dass wir uns rein rechtlich dagegen entscheiden müssen." Die Freien Wähler und die FDP werden sich in der heutigen Abstimmung ebenfalls gegen das Bürgerbegehren aussprechen.

Die Grünen fordern, das Bürgerbegehren anzuerkennen

"Auch wir werden dem Antrag der Stadtverwaltung wahrscheinlich zustimmen", sagte Manfred Kanzleiter (SPD). "Sämtliche Angriffe auf Stuttgart 21 sind bisher von den Gerichten abgewiesen worden. Wir gehen davon aus, dass das auch diesmal der Fall sein wird", erläuterte der Stadtrat weiter. Sollten die Vertragspartner jedoch mehr Geld von der Stadt fordern als vereinbart, sei ein Bürgerentscheid fällig.

Dem gegenüber steht der Antrag der Grünen, das Bürgerbegehren anzuerkennen. Mit den Unterschriften habe man den demokratischen Mangel des Projekts in gewisser Weise korrigiert, sagte Stadtrat Jochen Stopper. Außerdem habe man damit eine Grundlage geschaffen, die Verträge vor Gericht zu prüfen: "Nur weil es in der Vergangenheit keinen Kläger gegen eine Mischfinanzierung gab, heißt das nicht, dass die Verträge der Verfassungswirklichkeit entsprechen." Die Fraktion SÖS/Linke forderte von der Stadt, dass auch die versteckten Kosten des Projekts, wie etwa für Werbung, Zinsen und Grundstücke, offengelegt werden.