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Gegner haben genügend gültige Unterschriften gesammelt - Schuster: Rechtlich nicht zulässig.

Stuttgart - Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 hat die erste formale Hürde für einen Bürgerentscheid über das Bahnprojekt genommen. Von den am 21. März bei OB Wolfgang Schuster (CDU) abgegebenen 35.600 Unterschriften eines Bürgerbegehrens sind mehr als 25.000 gültig. Die in der Gemeindeordnung festgeschriebenen 20.000 Unterschriften wurden damit deutlich überschritten.

Als nächster Schritt muss der Gemeinderat über die rechtliche Zulässigkeit des Begehrens abstimmen. "Es würde für die Sitzung am 12. Mai reichen", sagt Hermann Karpf, Sprecher von Ordnungsbürgermeister Martin Schairer (CDU). Die Tagesordnung für die Sitzungen der Vollversammlung legt OB Schuster fest. Am 12. Mai steht im Landtag die Wahl des neuen Ministerpräsidenten an - aus Sicht der Stadtverwaltung ist dies für den Gemeinderat kein Hinderungsgrund, das Thema Stuttgart 21 aufzurufen.

Schuster: "Irreführung der Bürger"

Die zweite Hürde dürfte, wie schon beim ersten Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 im Jahr 2007, vom Aktionsbündnis gerissen werden. OB Schuster hatte bereits vor Wochen erklärt, dass das neue Bürgerbegehren rechtlich nicht zulässig sei. Dies hatten Verfassungsrechtler der Kanzlei Dolde, Mayen&Partner im Auftrag der Stadt festgestellt.

Das Aktionsbündnis argumentiert, dass die Stadt den geplanten Tief- und Flughafenbahnhof sowie die Strecke Feuerbach-Wendlingen nicht mit 291 Millionen Euro mitfinanzieren dürfe, weil es sich dabei laut Grundgesetz um eine reine Bundesaufgabe handle. Es beruft sich auf eine Ausarbeitung des Berliner Verfassungsrechtlers Hans Meyer. Die Stadt habe kein Finanzierungsrecht.

Dolde argumentiert, dass das Bürgerbegehren unzulässig sei, weil es ein rechtswidriges Ziel gegen bestehende Verträge verfolge. Der Gemeinderat könne nicht über Rechtsfragen oder Projektkosten abstimmen. Das Begehren sei verfristet und nenne keine ausreichende Begründung. Schuster wirft dem Aktionsbündnis eine "Irreführung der Bürger" vor. Stadt und Bündnis werden sich voraussichtlich erneut vor dem Verwaltungsgericht treffen.