Genau vier Jahre nach dem Scheitern ihres ersten Bürgerbegehrens haben Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht einen neuen Anlauf gestartet. Diesmal streiten sie für ihr zweites Bürgerbegehren. Foto: Beytekin/Archivbild

Genau vier Jahre nach dem Scheitern ihres ersten Bürgerbegehrens haben Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht einen neuen Anlauf gestartet. Diesmal streiten sie für ihr zweites Bürgerbegehren.

Stuttgart - Genau vier Jahre nach dem Scheitern ihres ersten Bürgerbegehrens haben Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht einen neuen Anlauf gestartet. Diesmal streiten sie für ihr zweites Bürgerbegehren.

Nach Ansicht der Kläger ist die geplante Mischfinanzierung des Milliardenvorhabens verfassungswidrig, machten sie am Mittwoch in der Gerichtsverhandlung deutlich. Ziel ihres zweiten Bürgerbegehrens ist, dass die Landeshauptstadt Stuttgart aus dem Projekt aussteigt und sich nicht an den Kosten beteiligt (Az.: 7 K 4182/11).

Beklagter ist die Stadt. Die Mehrheit des Rates hatte 2011 das Bürgervotum trotz ausreichender Zahl von 35.600 Unterschriften für unzulässig erklärt. Es führe zum Vertragsbruch, hieß es damals. Der Rechtsanwalt der Stadt sagte am Mittwoch: „Es gibt keine von irgendeiner Seite festgestellte Verfassungswidrigkeit“ - eher einen „Professorenstreit“. Stuttgart 21 betreffe nicht nur Bahnbelange, sondern auch ein zentrales Anliegen der Stadt: die städtebauliche Nutzung des unübersichtlichen Gleisvorfelds.

Bei dem ersten Bürgerbegehren war es den Klägern ebenfalls darum gegangen, dass die Stadt aus dem Projekt aussteigt. 2009 entschied das Gericht, dass die Formulierung des Begehrens rechtlich nicht bindend gewesen sei.

Ob die Stuttgart-21-Verträge verfassungswidrig sind, sei für eine Kündigung wesentlich, machte die Vorsitzende Richterin Sylvia Thoren-Proske am Mittwoch klar. Dafür müsse geklärt werden, ob die Interessen und Kompetenzen der Stadt schon in die Planung des Projekts eingeflossen seien, oder ob es sich bei den städtebaulichen Aspekten um eine Art „Kollateralnutzen“ handele - also quasi um einen Randaspekt. Wann das Gericht eine Entscheidung trifft, stand zunächst nicht fest.

Notfalls bleibe der weitere Rechtsweg, teilte Projektgegner Eisenhart von Loeper mit. „Allerdings sollten wir dann parallel dazu wegen des Wettlaufs mit der Zeit über einen neuen Vorstoß für ein drittes Bürgerbegehren beraten.“