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Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 mit Applaus im Saal empfangen.

Stuttgart  - "Wenn Sie mich verurteilen, dann bitte nicht im Namen des Volkes - das wäre verfehlt", sagt Gangolf Stocker zur Einzelrichterin. Eine halbe Stunde später befindet die Richterin des Amtsgerichts den Sprecher des Aktionsbündnisses gegen Stuttgart 21 für schuldig - selbstverständlich im Namen des Volkes.

Für dieses Urteil erntet Amtsrichterin Ingrid Petermann höhnische "Wir sind das Volk"-Rufe aus dem voll besetzten Sitzungssaal. Dutzende Menschen, die allermeisten Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21, haben keinen Platz im größten Saal des Amtsgerichts Stuttgart gefunden. Sie präsentieren ihre Plakate vor dem Saal. Die Polizei und die Justizbeamten haben keine Probleme mit den S-21-Gegnern. Nur ein Zuhörer will sich nach der Urteilsverkündung den Weg zur Richterbank bahnen - er wird abgedrängt.

Der erste Prozess gegen den 66-jährigen SÖS-Stadtrat ist vorbei, weitere werden folgen. Gangolf Stocker wird das Urteil - 30 Tagessätze Õ 50 Euro Geldstrafe wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz - in der Berufung anfechten. Zudem sind inzwischen weitere sechs Verfahren gegen ihn anhängig, alle wegen mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten bei Kundgebungen gegen S21.

Am 27. August vorigen Jahres hatten mehrere Zehntausend Menschen vor dem Hauptbahnhof gegen S21 demonstriert. Höhepunkt der Protestaktion sollte eine Menschenkette um den Landtag sein. "Ich habe auf der Bühne vor dem Bahnhof den Demonstranten noch gesagt, wie es laufen soll. Es hat nicht funktioniert", sagt Stocker. Er sei an der Spitze des Demonstrationszugs zum Landtag gegangen und habe beim Württembergischen Kunstverein die Leute für die Menschenkette eingeteilt. Gegen 21 Uhr sei alles in Ordnung gewesen. "Ich habe extra geschaut, ob die Bannmeile verletzt wird. Das war von meiner Position aus gesehen nicht der Fall", so Stocker. Mit Bildung der Kette sei die Versammlung für ihn beendet gewesen. Er sei zum Bahnhof zurückgegangen, sagt der 66-Jährige.

Damit habe Stocker seine Anwesenheitspflicht als Versammlungsleiter verletzt, sagen dagegen die Staatsanwältin und später auch die Richterin. Die Versammlung sei mitnichten beendet gewesen. Zudem hätte Stocker auch von seiner Position aus bemerken müssen, dass immer noch Tausende Personen Parolen skandierten, so die Staatsanwältin. Kurz nach 20.30Uhr seien die ersten Demonstranten in die Bannmeile um den Landtag eingedrungen. Auch das hätte Stocker bemerken müssen, sagt die Anklägerin, die in ihrem Strafantrag jetzt weit über den von Stocker angefochtenen Strafbefehl (1500 Euro) hinausgeht. Sie fordert 50 Tagessätze zu je 80 Euro, also 4000 Euro Geldstrafe.

Tatsächlich wurde der 66-Jährige von der Polizei gegen 21.20 Uhr an der Nordseite des Hauptbahnhofs gesichtet. Zuvor hatte der Verbindungsbeamte der Polizei mehrfach vergeblich versucht, Stocker übers Handy zu erreichen. Stocker ging schließlich auf Geheiß der Polizei zurück zum Landtag und rief die verbliebenen Demonstranten per Megafon auf, die Bannmeile zu verlassen.

Stockers Verteidiger Roland Kugler fordert einen Freispruch. Die Versammlung sei beendet gewesen, erst dann habe sein Mandant den Ort des Geschehens verlassen. Zudem sei ein Areal wie die Bannmeile mit circa einem Kilometer Durchmesser nicht komplett einzusehen. "Es wäre doch Nonsens, eine Kundgebung anzumelden und dann heimzugehen. Mein Mandant wollte dabei sein", so Kugler.

Verteidiger Kugler ahnt, dass er sich nicht durchsetzen wird. Stocker könne trotzdem zufrieden nach Hause gehen, denn: "Man sieht hier, dass auch kleinste Verstöße bei Versammlungen auf schärfste Art geahndet werden. Das gibt Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft auch in Sachen schwarzer Donnerstag am 30. September 2010 sehr genau ermittelt und auch dort kleinste Sachen zur Anklage bringt", so Kugler ironisch.

Gangolf Stocker bleibt nach dem Urteil gelassen. Er habe keinen Konflikt mit der Polizei oder dem Ordnungsamt. "Ich habe nur einen Konflikt mit dem Ferrari-Pistolen-Goll", so der 66-Jährige. Gemeint sind Justizminister Ulrich Goll und wohl auch die Staatsanwaltschaft Stuttgart.