Der Widerstand gegen Stuttgart 21 – hier ein Bild aus dem Jahr 2012 – geht weiter. Die Gegner präsentieren jetzt ein Gutachten, das den Ausstieg nahelegen soll. Foto: dpa

Das Aktionsbündnis gegen das Bahnprojekt Stuttgart 21 legt noch eine Schippe drauf beim Versuch, den Bahnhofsbau vorzeitig zu beenden. Jetzt will es ein Gutachten mit einer eindeutigen Botschaft präsentieren.

Stuttgart - Die Gegner von Stuttgart 21 unternehmen einen neuen Anlauf, um das Bahnprojekt doch noch zu stoppen. Am Freitag will das Aktionsbündnis ein Gutachten des Münchner Verkehrsplanungsbüros Vieregg-Rössler über die Kosten eines Ausstiegs präsentieren. Die Botschaft: Der Ausstieg wäre zum Stand Ende Januar immer noch deutlich günstiger gewesen als die Fertigstellung des Projektes bei den voraussichtlichen Gesamtkosten.

Bei der Gegenüberstellung gingen die Gutachter allerdings von den Gesamtkosten aus, die sie selbst kurz vor Weihnachten 2015 berechnet hatten. Sie liegen mit 9,8 Milliarden Euro deutlich höher als die von der Deutschen Bahn AG angegebenen Kosten von 6,5 Milliarden. Die Ausstiegskosten seien nicht kleingerechnet, verlautete am Dienstag vom Aktionsbündnis, sondern sie enthielten auch Aufwendungen, um die Funktionsfähigkeit des Kopfbahnhofs wiederherzustellen und zu verbessern.

Kombilösung wird abgelehnt

„Eigentlich handelt es sich weniger um einen Ausstieg, vielmehr um einen Umstieg“, sagte ein Sprecher des Aktionsbündnisses unserer Zeitung. Es werde aber keine Kombilösung – also keine Kombination aus kleinerem Tiefbahnhof und aus Kopfbahnhof – vorgeschlagen, sagte Werner Sauerborn vom Aktionsbündnis, der am Freitag die Vorstellung des Gutachtens moderieren wird. „Die Kombilösung ist unsere Sache nicht“, sagte er. Da unterscheide man sich von manchen Verbänden und von jenen Grünen, die sich als Stuttgart-21-Gegner verstehen.

Das neue Gutachten und die Präsentation sind auch ein Wink mit dem Zaunpfahl für den amtierenden Aufsichtsrat der Bahn AG. Wer in dem Gremium ein gesetzwidrig unwirtschaftliches Projekt weiterlaufen lasse, mache sich wegen finanzieller Untreue strafbar. Die strafrechtliche Aufarbeitung des Weiterbaubeschlusses von 2013 durch den damaligen Aufsichtsrat sei auch noch anhängig, warnte das Bündnis.