Mit dieser Maschine soll der Fildertunnel gegraben werden Foto: Max Kovalenko

Mit interaktiver Grafik - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Donnerstag die Klage einer Eigentümergemeinschaft aus Degerloch gegen veränderte Pläne zum Bau des Fildertunnels beim Projekt Stuttgart 21 abgewiesen.

Stuttgart - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Donnerstag die Klage einer Eigentümergemeinschaft aus Degerloch gegen veränderte Pläne zum Bau des Fildertunnels beim Projekt Stuttgart 21 abgewiesen. Die Eigentümer des Mehrfamilienhauses wollten nicht, dass sogenannte Dammringe um den Tunnel unter ihrem Haus platziert werden.

Mit den Ringen soll verhindert werden, dass Wasser entlang der Betonröhre bergab fließt und in Anhydrit führende Schichten sickert. Diese können bei Wasserzutritt quellen und den Erdboden anheben. Die zunächst etwa 100 Meter westlich des betroffenen Grundstücks angeordneten Dammringe waren mit der zweiten Planänderung des Fildertunnels direkt unter das Haus der Kläger gerückt worden.

Der Tunnel liegt 80 Meter unter dem Haus, laut Gutachter findet sich auf 30 Meter Fels. Die Frage, ob der Tunnelbau für das Haus Nachteile haben könne, sei bereits bei der Ursprungsplanung verneint worden. Es gebe keine Hinweise, so das Gericht, dass durch die veränderte Planung Quellvorgänge begünstigt werden könnten und nun Schäden zu befürchten seien. Die Revision wurde nicht zugelassen.