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Bahn: Provisorischer Wetterschutz entspricht den Vorschriften. Test mit verschiedenen Materialien zum Regenschutz.

Stuttgart - Pendler an Gleis 1 haben sich dieser Tage verdutzt die Augen gerieben. Von einem sogenannten Hubsteiger aus hatten Arbeiter am Bahnsteigdach des Hauptbahnhofs bunte Plastikfolien befestigt. Neben blauen, dunkeloliv- und cremefarbenen Planen wurden zudem Kunststoffscheiben in die leeren Fensterrahmen montiert. Laut Bahn handelte es sich dabei um eine Versuchsanordnung. Auf die Weise sollte geeignetes Material ausfindig gemacht werden, das Fahrgästen wieder Schutz vor Wind und Wetter bietet. In den Sommerferien hatte die Bahn alle vertikalen Glasscheiben des Hallendachs ausbauen lassen, weil diese unter Umständen „den bei Bauarbeiten auftretenden Erschütterungen und Schwingungen nicht standhalten könnten“, wie es damals in einer Mitteilung hieß. Zudem sollte „die Entfernung der Scheiben Windkräfte auf die tragenden Strukturen“ verringern.

Nach dem Praxistest scheint nun die Lösung gefunden: An jenem Teil des Bahnsteigdachs, der im Bereich der künftigen Baugrube des neuen Tiefbahnhofs steht und deshalb Anfang 2013 abgerissen wird, sollen Folien mit Kabelbinder befestigt werden. Am hinteren Teil der Gleishallendächer, der während der gesamten Bauzeit von Stuttgart 21 auf den Bahnsteigen verbleibt, soll nichttransparentes Acrylglas montiert werden. „Mit diesen Maßnahmen stellt die Deutsche Bahn sicher, dass bis zur Inbetriebnahme des neuen Querbahnsteigs den Reisenden wieder der ursprüngliche Witterungsschutz geboten wird“, sagt ein Sprecher des Stuttgart-21-Kommunikationsbüros.

Die städtischen Brandexperten sehen das Scheibenprovisorium kritisch

Im Internet wird das plastikbespannte Hallendach – in Anlehnung an Armenviertel in brasilianischen Städten – als „Favela-Hüttendorf“ verspottet. Ernster meinte es ein besorgter Bürger, er fragte bei der Stuttgarter Berufsfeuerwehr nach, was passiert, „wenn brennbare Kunststoffe wie Bauplanen und Plexiglasscheiben in Brand geraten“. Tatsächlich sehen die städtischen Brandexperten das Scheibenprovisorium kritisch. „Das verwendete Material muss ausreichend widerstandsfähig gegen Flugfeuer und Wärmestrahlung sein“, so Markus Hauser, stellvertretender Leiter der Abteilung Vorbeugender Brandschutz, über rechtliche Vorgaben. Anders gesagt: Funkenflug oder Hitzeentwicklung darf die Provisorien nicht leicht entflammen. Speziell beim Bahnhofsdach müsse auch ausgeschlossen sein, dass brennendes Material auf Fahrgäste tropft, ergänzt der Experte. „Folien funktionieren baurechtlich nicht.“

Beim Eisenbahnbundesamt (Eba) sind die Scheibenprovisorien bisher kein Thema. Laut Bonner Aufsichtsbehörde ist der Einbau von Ersatzmaterialien grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig, solange die Bahn dabei die anerkannten Regeln der Technik einhält. „Im Rahmen ihrer Betreiberverantwortung muss die Bahn sicherstellen, dass grundlegende Sicherheitsanforderungen und gesetzliche Bestimmungen eingehalten werden“, sagt Eba-Sprecher Moritz Huckebrink. Das gelte auch bei der Auswahl von Bauprodukten. Wie in den Landesbauordnungen (LBO) gelte der Grundsatz, dass „leicht entflammbare“ Materialien nicht verwendet werden dürfen. Bei Materialien, die als „normalentflammbar“ oder „schwerentflammbar“ klassifiziert sind, bedürfe es einer Einzelfallbetrachtung anhand technischer Regelwerke. „Insoweit kann auch Kunststoff-Folie im Einzelfall durchaus verwendbar sein“, so Huckebrink. Die Bahn ist sich im Fall des Bahnsteigdachs absolut sicher: „Die Materialien sind geeignet und entsprechen den Vorschriften“, so ein Stuttgart-21-Sprecher.