Peter Sturm, Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH. Foto: Leif Piechowski

Die Deutsche Bahn will ihre Verträge zur Entschädigung von Grundstückseigentümern beim Projekt Stuttgart 21 in anpassen. Damit wolle man die Ängste von Bürgern mildern – aber offenbar für die Bahn auch den Baufortschritt sichern.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn will ihre Verträge zur Entschädigung von Grundstückseigentümern beim Projekt Stuttgart 21 in zwei Punkten anpassen. Damit, sagte Peter Sturm, einer der Geschäftsführer der DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH, wolle man die Ängste von Bürgern mildern. Damit soll aber für die Bahn offenbar auch der Baufortschritt gesichert werden.

Von 3500 Grundstückseigentümern  haben bisher laut Sturm einige Hundert ihre Unterschrift für Dienstbarkeiten (Eintrag von Tunneln im Grundbuch) oder Gestattungen geleistet. Viele befürchten offensichtlich, von der Bahn beim Thema Entschädigung unter Wert abgefunden zu werden, oder sorgen sich um mögliche Bauschäden an ihren Gebäuden. Zwei Neuerungen in den Verträgen sollen diese Punkte entschärfen.

Sturm kündigte bei einem Pressegespräch an, die Bahn werde künftig grundsätzlich eine Mindestentschädigung leisten. Diese werde unter der eigentlichen Entschädigungssumme liegen, über die man dann verhandeln kann. Im Streitfall wird diese Summe dann vom Regierungspräsidium festgelegt. Gegen dessen Entscheidung kann geklagt werden. Den Eigentümern soll ihre Unterschrift mit der Mindestentschädigung leichter fallen. Sie gäben damit keine Rechte auf, sagte Sturm.

Der zweite Punkt betrifft die Haftung. Sollte es beim Tunnelbau zu Schäden an Gebäuden kommen, wolle die Bahn ihre Messprotokolle aus dem Tunnelbau an die Eigentümer weiterreichen. Die erhielten damit ein wesentliches Beweismittel in die Hand (das sie ansonsten vielleicht erst vor Gericht sehen würden). Außerdem sollen den Verträgen die Bedingungen der von der Bahn abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beigelegt werden.