Stuttgart - Das letzte Wort zu Stuttgart21 spricht nicht der Bürger, sondern ein Gericht, meint Josef-Walter Kirchberg. Das dürfe die Regierung nicht verschweigen. Trotz vieler Kritik hält der 59-jährige Jurist, der die Bahn bei S21 in Rechtsfragen berät, die Volksabstimmung für nötig.
Herr Kirchberg, was halten Sie von einer Volksabstimmung zur finanzielle Beteiligung des Landes am Bahnprojekt Stuttgart 21?
Ich halte die Volksbefragung persönlich für notwendig - weil die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg diese Volksabstimmung jetzt brauchen. Das hat allerdings nichts mit der rechtlichen Bewertung Ihrer Frage zu tun.
Ihre Einschätzung überrascht. Immerhin sind Sie einer der ständigen Rechtsberater der Deutschen Bahn AG bei S21.
Deshalb kann ich doch trotzdem eine eigene Meinung als Anwalt und Bürger haben. Ich antworte Ihnen hier auch nicht als Beauftragter der Bahn, um das klarzustellen.
Der Weg zur Volksabstimmung ist ziemlich kurvig: Die grün-rote Landesregierung will ein sogenanntes S-21-Kündigungsgesetz, das der SPD-Justizminister verantwortet, ins Parlament einbringen. Die Grünen-Abgeordneten stimmen dafür, die Mehrheit von SPD, CDU und FDP dagegen. Darauf beantragen Grüne und SPD gemeinsam, dass das gescheiterte Gesetz dem Volk zur Abstimmung vorgelegt wird. Was halten Sie von dieser Trickserei?
Ich würde das nicht Trickserei nennen. Schließlich stimmen die SPD-Parlamentarier ja nicht gegen ihr Gewissen ab oder gegen ihre Überzeugung. Ihre Partei ist ja tatsächlich für S21. Zudem gibt es im Landtag offensichtlich keine Mehrheit für das Gesetz, was eine Volksabstimmung zulässt. Aber mich stört etwas anderes ...
... und das wäre?
Die Landesregierung spricht von S-21-Kündigungsgesetz. Das ist meiner Meinung nach irreführend. Der Name des Gesetzes erweckt den Eindruck, als sei die zur Abstimmung aufgerufene Bevölkerung zuständig und berechtigt, über das Schicksal von S21 zu entscheiden. Das ist aber gar nicht der Fall! Das Gesetz spricht nämlich lediglich davon, dass das Land ,Kündigungsrechte' prüfen und - sofern diese vorliegen - auch wahrnehmen soll. Richtig müsste das Gesetz deshalb S-21-Finanzierungskündigungsgesetz heißen. Aber ein Ausstieg des Landes aus der Finanzierung würde S21 nicht zwangsläufig stoppen.
Es würden über 900 Millionen Euro wegbrechen, das wäre knapp ein Fünftel der derzeit kalkulierten Gesamtkosten von S21.
Sicher. Und dennoch bleibt die Deutsche Bahn Bauherrin von S21 und verfügt über nahezu alle Baugenehmigungen. Rein rechtlich betrachtet kann das Land gar keine Entscheidung darüber treffen, ob S21 gebaut wird oder nicht. Diesen Umstand darf die Landesregierung ihren Bürgern nicht vorenthalten. Das verletzt in meinen Augen das von der neuen Regierung postulierte Prinzip der Wahrhaftigkeit ihrer Politik. Und noch etwas: Die Gesetzesbegründung der Regierung erwähnt nur ansatzweise die gesetzlichen Voraussetzungen für die Kündigung. Es wird auch verniedlicht, dass ein Ausstieg des Landes immense Schadenersatzforderungen der Bahn und der Stadt Stuttgart nach sich ziehen. Das haben Bahn und Stadt schon mehrfach betont.
Dass die Abstimmung durch ein verabredetes Scheitern des Gesetzes initiiert werden soll, stört Sie weniger?
Der Weg, den die Koalition hier einschlagen will, wirft natürlich die Frage auf, ob der Gesetzesgeber eine solche Situation vor Augen hatte, als er die Volksabstimmung in der Landesverfassung verankert hat. Es hat schon ein G'schmäckle, wenn Grünen und SPD die Lösung ihres koalitionsinternen Konflikts um das Bahnprojekt Stuttgart21 nicht gelingt und sie stattdessen die Angelegenheit dem Volk zur Abstimmung vorlegen. Dieses Vorgehen würde eine Verfassungsklage vermutlich aufgreifen.