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Stuttgart 21: Die Richter in Mannheim haben die Stuttgarter Entscheidung aufgehoben.

Stuttgart - Die Frage, ob Demonstrationen rund um das Bahnprojekt Stuttgart 21 auf der Schillerstraße und dem Arnulf-Klett-Platz stattfinden dürfen, ist beantwortet. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat am Freitagabend entschieden, dass dies zulässig ist. Damit hoben die Mannheimer Richter ein Urteil auf, das ihre Kollegen am Stuttgarter Verwaltungsgericht erst Stunden zuvor getroffen hatten.

Wie berichtet, will das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 bis Weihnachten seine Großkundgebungen auf der Schillerstraße, der Hauptverkehrsader zwischen Hauptbahnhof und Königstraße, abhalten. Da dies regelmäßig zweimal in der Woche sein soll, befürchtet die Stadt, dass dadurch der Verkehr auf dem City-Ring gerade im Advent zusammenbricht. Das Ordnungsamt hat deshalb die Heilbronner Straße, den Schlossgarten und die Straße am Schlossgarten vorgeschlagen. Das Aktionsbündnis lehnte dies ab und zog vors Verwaltungsgericht.

Die Stuttgarter Richter gaben der Stadt recht. Deren Beschränkung aus Verkehrs- und Sicherheitsgründen sei rechtmäßig. Das Aktionsbündnis legte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein - und bekam recht. Der Arnulf-Klett-Platz sei der geeignetste Ort, so die Mannheimer Richter. Die Entscheidung gilt zunächst zwar nur für diesen Samstag, könnte aber Grundsatzcharakter haben.

Der Demonstrationszug der S-21-Gegner über den City-Ring beginnt um 15 Uhr. Die Montagsdemo am 1. November fällt aus. Dafür gibt es um 20 Uhr im Theaterhaus ein Benefizkonzert zugunsten der vier Demonstranten, die am 30. September von Wasserwerfern schwer verletzt worden sind. Bei dem Konzert präsentieren Danoptikum und die Montagsgruppe unter anderem das Bächli & Braun Country Sextett, Sandra Hartmann, L'égotrip, Long Lost Souls, Markus Söll & Band, Suspiros Costenos, Tender Buttons und Daniel Vujanic. Der Eintritt kostet 15 Euro.