Wo Züge hielten, wird die Baugrube für den neuen Tiefbahnhof ausgehoben Foto: dpa

Die Stuttgarter dürfen auch unter Oberbürgermeister Fritz Kuhn nicht über den Ausstieg der Stadt aus den Finanzierungsverträgen zum Bahnprojekt Stuttgart 21 abstimmen.

Stuttgart - Der Bürgerentscheid, den die Projektgegner mit dem Bürgerbegehren „Storno 21“ erreichen wollten, soll vom Gemeinderat an diesem Donnerstag abgelehnt werden. Das empfiehlt OB Fritz Kuhn (Grüne).

Grundlage für Kuhns Vorlage an den Gemeinderat ist ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers Professor Christian Kirchberg aus Karlsruhe vom 7. Mai. Die Gegner von Stuttgart 21 hätten zwar die formalen Anforderungen an ein Bürgerbegehren (20 000 Unterschriften, Thema im Wirkungskreis der Gemeinde) erfüllt, nicht aber die inhaltlichen, denn das Begehren verfolge ein rechtswidriges Ziel.

Der Aufsichtsrat der Bahn AG hatte im März 2013 Mehrkosten von rund zwei Milliarden Euro für Stuttgart 21 genehmigt. Bahn-Chef Rüdiger Grube und Vorstand Volker Kefer hatten eigene Fehler eingeräumt, aber angekündigt, das Land auf Mitzahlung der Mehrkosten zu verklagen.

Die Gegner des Tiefbahnhofs propagierten daraufhin den Ausstieg aus dem Finanzierungsvertrag. Das sei unzulässig, weil ein Bürgerbegehren nicht dazu führen könne, dass „das elementare Prinzip der Vertragstreue erschüttert wird“, schreibt Kuhn. Die Verwaltung „geht davon aus, dass die genannten Verträge rechtmäßig sind und Bestand haben“. Eine veränderte Kostensituation sollte nach dem Willen der Vertragsschließenden gerade nicht zu einem Ausstieg führen dürfen. Für diesen Fall, so Kuhn, sei die Sprechklausel vereinbart worden. Sie betreffe aber nur Land und Bahn. Die Stadt müsse für Mehrkosten nicht einstehen.

Eine Vertragskündigung, die sich auf das Argument „Wegfall der Geschäftsgrundlage“ stütze, sei rechtswidrig. Es gebe keine grundlegende, unzumutbare Änderung der Verhältnisse. Die 20 000 Unterschriften kamen zu spät, hätten sechs Wochen nach der Aufsichtsratssitzung vorliegen müssen, sagt Kirchberg.

Die Stadt zahlt für das Bahnprojekt 291,8 Millionen Euro. Das Bürgerbegehren ist das dritte, in dem ein Ausstieg gefordert wird. Über einen Widerspruch gegen die Entscheidung des Gemeinderats urteilt das Regierungspräsidium.