Die Baustelle für den Tiefbahnhof bestimmt die Optik in der Stuttgarter Innenstadt. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Der Vorstand der Deutschen Bahn AG hat wie erwartet entschieden, die Projektpartner von Stuttgart 21 auf die weitere Mitzahlung zu verklagen. Das soll bis 30. Dezember geschehen.

Stuttgart - Die Deutsche Bahn AG hat am Dienstag nach einer Sitzung des Vorstandes bekannt gegeben, ihre Partner im Projekt Stuttgart 21 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart zu verklagen. In der Pressemitteilung des Vorstandes wird betont, dass „das Anrufen des Gerichts keinen Einfluss auf die gute Zusammenarbeit unter allen Partnern bei der Realisierung haben wird“.

Auffällig in der Mitteilung aus dem Berliner Bahn-Tower ist das Fehlen einer Summe. Doch das lässt sich erklären. Das Staatsunternehmen will nicht nur jene zwei Milliarden Euro ersetzt haben, die der Bahn-Aufsichtsrat im März 2013 zusätzlich zu den vertraglich vereinbarten 4,5 Milliarden Euro Baukosten genehmigte. Das Projekt war damals finanziell in akuter Schieflage, Bahn-Chef Rüdiger Grube und sein Stellvertreter Volker Kefer mussten desaströse Planungsmängel einräumen. Die Bahn will mit einer Grundsatzentscheidung nun den Durchgriff auf die Kassen von Stadt und Land, der Region Stuttgart und dem Flughafen erreichen, um auch jede künftige Kostenerhöhung abfedern zu können. Die Projektgegner rechnen mit Baukosten von letztendlich rund zehn Milliarden Euro. Der Bundesrechnungshof nimmt 9,6 Milliarden an. Grube und Kefer halten an 6,5 Milliarden fest.

Eigentlich sollte die Klage noch Zeit haben

Die Vorstände hatten seit 2013 argumentiert, dass die Klage erst dann komme, wenn die vereinbarten 4,5 Milliarden Euro durch Verträge mit Baufirmen gebunden seien. Bis zum Ende des zweiten Quartals 2016 waren das 3,374 Milliarden Euro. Der Sinneswandel mit der nun raschen Klageeinreichung bis zum Freitag, 30. Dezember, rührt aus einem angeblichen Fristablauf her.

Die Bahn leitet ihren Anspruch auf die weitere Mitfinanzierung durch die Projektpartner aus der Sprechklausel im Finanzierungsvertrag ab. Gesprochen wurde bisher ohne Ergebnis. Bahn und Land haben aus Gutachten unterschiedliche rechtliche Interpretationen der Klausel vorliegen. Nur sprechen, heißt es beim Land, auch zahlen bei der Bahn. Zur Frage, ob alle Projektpartner oder nur das im Vertrag als Konsortialführer für Stadt, Region und Flughafen auftretende Land vor den Kadi gezerrt werden solle, darüber gab es in dem Schienenkonzern unterschiedliche Auffassungen. Der Vorstand der Aktiengesellschaft hat nun die für ihn rechtlich sichere Variante gewählt.

Es wird keine Summe genannt

In der Pressemitteilung wird auf die Aufteilung des bisherigen Risikotopfes von rund 1,5 Milliarden Euro eingegangen. Die Bahn hat hier einen Anteil von 35 Prozent. Ziel ist offenbar, diese Aufteilung beizubehalten. Von den zwei Milliarden, die der Aufsichtsrat 2013 aus Bahnmitteln genehmigt hatte, könnten wohl nur rund 1,6 Milliarden eingeklagt werden, weil Kefer damals gegenüber dem Kontrollgremium und der Öffentlichkeit schwere, von der Bahn zu verantwortende Planungsmängel eingeräumt hatte.

Würde die Bahn vor dem Gericht obsiegen, würde sich der Risikoanteil der Landeshauptstadt von 260 auf mindestens 520 Millionen Euro verdoppeln. Er werde zu der Klage keine Rückstellung im Haushalt bilden. „Wir sehen keinen Anspruch, und wir halten unsere Rechtsposition auch für überzeugend“, sagte Stuttgarts Finanzbürgermeister Michael Föll (CDU). Bei einer Klage der Energie Baden-Württemberg (EnBW) auf Zahlung von Löschwasserkosten hatte die Stadt mit einer freiwilligen Rückstellung von 15,75 Millionen Euro reagiert. Eine Rückstellung für Stuttgart 21 würde sich auf den Doppelhaushalt 2018/2019 auswirken, heißt es im Rathaus. Das Stadtparlament hätte dann erheblich weniger Handlungsspielraum.

Flughafen müsste Steuern nachzahlen

Stark betroffen wäre im Fall einer Niederlage auch die Flughafengesellschaft (FSG). Die GmbH zahlt bislang 359 Millionen Euro, der Risikoanteil daran liegt bei 119 Millionen. Sollte sich die Summe erhöhen, dann wäre auf den bisher vereinbarten Beitrag Umsatzsteuer fällig. Da bestätigt ein Mitglied des FSG-Aufsichtsrates. Das Gremium wolle sich am 6. Dezember „ausführlich“ mit dem Thema beschäftigen.

Die Hauptlast hätte allerdings das Land zu tragen. Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) verweist seit 2013 auf die bisherige Zuwendung des Landes: 930 Millionen Euro bei S 21 und zusätzlich 950 Millionen für die Strecke Wendlingen–Ulm. Unterschrieben hat den Vertrag am 1. April 2009 Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU). Das grün-schwarze Landeskabinett hatte am Dienstag eine von der Bahn geforderte Verlängerung der Verjährungsfrist abgelehnt. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sieht der Klage gelassen entgegen. „Wir gehen davon aus, dass wir sehr gute Argumente haben“, sagte er.

Land bereitet sich vor

Beim Land wird Munition gegen die Bahn gesammelt, um eigene Ansprüche vorzutragen. So müsste das Projekt nach dem früheren Terminplan der Bahn AG schon 2019 in Betrieb gehen. Bei einem Verzug bis Ende 2023 könnten eventuell Kosten geltend gemacht werden. Hermann hatte, wie Stuttgarts OB Fritz Kuhn (Grüne), darauf verwiesen, dass man nicht Bauherr sei.

Die Klage trage „absurde Züge“, kommentierte die Grünen-Fraktion im Landtag. Die Bahn verklage einen Partner, nach dem Motto, wer einmal freiwillig etwas gibt, müsse zwangsweise auch nachschießen. Das werde die Bereitschaft, Bahn-Projekte zu unterstützen, spürbar senken. Bei der Bahn sieht man dagegen die Einzigartigkeit des Stuttgart-21-Vertrages. Er sei ein Unikat.