Zaghafter Protest bei der Erörterung zum Flughafenbahnhof in der Landesmesse Foto: Jan Reich

Durch Züge, die zum künftigen Flughafenhalt fahren, müssen die Bewohner von Leinfelden-Echterdingen kaum Erschütterungen aushalten, sagt die Bahn. Der Gutachter der Stadt widerspricht dem bei der Erörterung der Pläne auf er Landesmesse vehement.

Stuttgart - Gegen Erschütterungen und indirekten Schall durch vorbeifahrende Züge sieht die Bahn keine Notwendigkeit für einen besonderen Schutz der Streckenanwohner. Armin Wirsing, Rechtsbeistand der Stadt Leinfelden-Echterdingen, und Gutachter Christian Angerer von der Firma Accon widersprachen dem. Sie zweifelten die Ergebnisse der Messungen der Bahn an und verlangten zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine Überprüfung der Bahnangaben unter Mitwirkung des Landesamts für Umwelt, Messungen und Naturschutz.

Ein Vorschlag aus Leinfelden-Echterdingen zum Schutz vor Erschütterungen lautete, das Gleisbett mit einer Kunststoffmatte zu versehen, ein anderer, die Höchstgeschwindigkeit aller Züge zwischen Rohrer Kurve und Flughafenbahnhof auf 50 Kilometer pro Stunde zu begrenzen.

Den meisten Zuhörern dürfte es schwer gefallen sein, der Diskussion der Fachleute zu folgen. Der Schutz vor direktem Lärm regelt das Bundesimmissionsschutzgesetz ziemlich eindeutig. Bei Erschütterungen und indirektem Schall durch Bahnverkehr hingegen fehlt es an einem eindeutigen Regelwerk. Das hat zu einem Rededuell unter Juristen geführt, das für die meisten kaum nachzuvollziehen war. Oberer und unterer Anhaltswerte, sekundärer Luftschall, TA Lärm – um diese und ähnliche Begriffe drehte sich der theoretische Fachdiskurs um Regeln vor allem zwischen Bahn-Anwalt Peter Schütz und seinem Kollegen Wirsing auf der Gegenseite. Welche Messungen etwa plausibler waren, blieb für viele Zuhörer unklar. „Ich weiß, das ist sehr kompliziert, aber ich konnte ihnen das nicht ersparen“, so Schütz.