Artikel weiterempfehlen Artikel drucken Artikel kommentieren

Stuttgart 21 Bahn darf Flügel abreißen

Konstantin Schwarz, vom 06.10.2010 21:00 Uhr
Peter Dübbers, Enkel des Erbauers des Stuttgarter Hauptbahnhofes, vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: dpa
Peter Dübbers, Enkel des Erbauers des Stuttgarter Hauptbahnhofes, vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart. Foto: dpa
Siehe auch

Stuttgart -

Stuttgart - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat  im Urheberrechtsstreit um den Teilabriss des alten Hauptbahnhofs für die Bahn entschieden. Sie darf damit nach dem Nord- auch den Südflügel abreißen und im Innern des Hauptbaus die große Freitreppe entfernen. Beim Bahn-Projekt Stuttgart21 steht dem Neubau des Tiefbahnhofs nach den Plänen des Düsseldorfer Architekten Christoph Ingenhoven nach dem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) aus juristischer Sicht nichts mehr im Weg.

Der mit drei Richtern besetzte 4. Zivilsenat unter Vorsitz von Hansjörg Lohrmann hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht zugelassen. Sie könnte vom Kläger Peter Dübbers - er ist Enkel des Bahnhofs-Architekten Paul Bonatz - mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angestrengt werden. Ob er diesen Schritt geht, ließen der 71-Jährige und dessen Anwalt Rainer Jacobs kurz nach der Urteilsverkündung um 17Uhr noch offen.

77 Seiten starke juristische Würdigung

Dübbers hatte nach der ersten Klageabweisung durch das Stuttgarter Landgericht vor wenigen Monaten den zweiten Anlauf gewagt. Er investierte für das Verfahren bisher 25.000 Euro eigenes Geld und erhielt rund 75.000 Euro Spenden. Das Spektrum liege zwischen fünf und einmalig 5000 Euro, sagte Dübbers, der selbst Architekt ist.

Dübbers wandte sich in der unter hohen Sicherheitsauflagen geführten, dreistündigen und von nur rund 30 Zuhörern verfolgten Verhandlung erneut nicht grundsätzlich gegen das Projekt Stuttgart 21. Der neue Durchgangsbahnhof in Tieflage könnte aus seiner Sicht aber auch dann gebaut werden, wenn die Seitenflügel des alten Bahnhofs erhalten blieben. Dübbers lieferte dazu sogar eigene Planungsskizzen. Nach dem Abriss des Nordflügels hat er seine Unterlassungsklage gegen die Bahn verändert: Das OLG sollte die Bahn dazu verurteilen, den abgerissenen Gebäudeteil wieder aufzubauen.

Das Oberlandesgerichts machte sich seine Entscheidung erkennbar nicht leicht. Der Senat hatte zur Vorbereitung eine 77Seiten starke juristische Würdigung erarbeitet. In der Verhandlung ging es vor allem um drei Fragen: "Verblasst" das erst 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers eines Kunst- oder Bauwerks endende Urheberrecht mit der Zeit? Bei nur noch 16 Jahren "Restlaufzeit" (Bonatz starb 1956) "wiegt es leichter", sagte Bahn-Anwalt Winfried Bullinger. Diese Einschätzung ist für Dübbers' Anwalt Jacobs "ein fataler Fehler", der Bundesgerichtshof habe diese These nie bejaht.

Kommentare (8)
» Kommentarregeln
  • Kommentare anzeigen
Anzeigen
OKT
07
18:01 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Denkmalschutz
Dankemalschutz und Naturschutz sind in Stuttgart Garant dafür vernichtet zu werden. Hat Schuster nicht vor langer langer Zeit die Mineralwasserquellen als schützenswert oder so was erklären lassen? Und jetzt? Erst die Flügel vom Bahnhof, dann die alten Bäume und als nächstes die Quellen.
OKT
07
17:06 Uhr, geschrieben von Weggezogener
Regierungsnahe Justiz
Man wird hier den Verdacht nicht los, dass hier auf unsere unabhängige Justiz eingewirkt wurde. Was mich besonders stört, ist dass eine Revision nicht zugelassen wurde. Haben die Richter in 77 Seiten was zu verbergen? Warum wurde in der "überraschend" mündlichen Begründung nicht auf den Denkmalschutz eingegangen? Ist das Denkmalschutzrecht auch auslegungsfähig und darf eine Denkmalschutzbehörde hier zur Genehmigung von Ihrem Dienstherr vergewaltigt werden? Wie ist dies zukünftig mit Denkmalsgeschützten Objekten in Privatbeseitz? Gelten hier die gleichen Rechte wie für die Bahn oder wird dann wieder mit der unerbittlichen Strenge des Denkmalschutzes zugeschlagen? Vor allem wie werden in den dann zu erwartenden Klagen unsere "volksnahen" Richter eintscheiden?
OKT
07
15:37 Uhr, geschrieben von Otto-Normalverbraucher
Alles schonmal dagewesen
Die Flügel hat Bonatz übrigens errichten lassen, damit der Rauch der Lokomotiven nicht in die Innenstadt zieht. Das hat er sich damals vom Bahnhof in Helsinki abgeschaut. Hat dann nicht der Architekt des Bahnhofs in Helsinki das Urheberrecht?
Kommentar-Seite
vorherige
1  von  3
nächste


Stadt mahnt bei der Bahn mehr Informationen an
Bilder [Kommentare 4] Bei einem Vortrag vor Stadträten standen Bahn-Verantwortliche Rede und Antwort.
Dem Land fehlt noch ein Tagungsort
[Kommentare 1] Bisher war nur für Freitag Filderhalle gebucht – Auftakt des Dialogforums ist für 16. Juni geplant.

 

Anzeigen

 

Anzeige
Nachrichtenticker
00:52   Merkel berät mit Oppositions-Spitzen über Fiskalpakt
00:45   Wieder Nachbeben in Italien
00:44   Olympia 2020: Tokio, Madrid und Istanbul in Finalrunde - Doha raus
23:45   EU-Kommission: Jugendarbeitslosigkeit mit Milliardensumme bekämpfen
23:43   Lafontaine für Generationswechsel an der Linken-Spitze
1   2   3   4   5   6   7   weiter
» aktualisieren
Video
Prospekte

Interaktiv
  • Umfrage
Facebook IPO

Das Soziale Netzwerk Facebook startete mit 38 Dollar pro Aktie - und legte einen der schlechtesten Börsengänge der vergangenen Jahre hin.  Wie reagieren Sie darauf?

 
Mit Schadenfreude! Ist doch gut, wenn der Facebook-Hype abschwächt
Mit Verwunderung. Ich hätte nicht gedacht, dass die Aktie so abstürzt
Mit Verärgerung! Wie kann das sein? Facebook ist doch ein tolles Unternehmen
 
(Ergebnis anzeigen)
 
  • Facebook
  • Foren
  • Twitter
 
Lesen Sie sich die Druckausgaben digital im Originallayout mit allen Bildern durch.
ePaper
 
Für Abonnenten
Für Kaufinteressenten
» Abonnement
» StN Digital
» Einzelexemplar
» Infos
» Preise