Mitte Juli im Bahnhof Feuerbach: die abgerissene Oberleitung hängt auf die Gleise herunter. Ein Kranfahrer hatte die Leitung übersehen. Foto: SDMG

Der Kranunfall im Bahnhof Feuerbach, bei dem eine Oberleitung heruntergerissen wurde, liegt fast zwei Monate zurück. Das Eisenbahn-Bundesamt und die Bahn haben die Sicherheitsvorkehrungen verschärft.

Stuttgart - Die Bahn und ihre Baufirmen müssen auf der S-21-Baustelle am Bahnhof Feuerbach, an der Mitte Juli ein Kran mit seiner Ladung eine Oberleitung herunterriss, unter strengeren Auflagen weiterarbeiten. Das geht aus einem Schreiben des Eisenbahn-Bundesamts (Eba) hervor, das dieser Zeitung vorliegt.

S-21-Gegner halten diese Vorkehrungen für unzureichend. Die Ingenieure 22 fordern eine sichere Überdachung der Bereiche, in denen am Bahnhof Feuerbach und am Kurt-Georg-Kiesinger-Platz Menschen unterwegs sind und über denen von Kranen Lasten transportiert werden. Mit dieser Forderung haben sie sich auch an Manfred Leger gewandt, dem Geschäftsführer der Projekt-GmbH für die S 21. Das Schreiben, in dem sie rasche Abhilfe verlangen und die Tatenlosigkeit der Behörden anprangern, ging auch an die Mitglieder des Aufsichtsrats, des Vorstands der Bahn, an das Eba sowie an Landesverkehrsminister Winfried Hermann und OB Fritz Kuhn (beide Grüne).

Bundespolizei ermittelt

Der Vorfall am 18. Juli ist längst Gegenstand von Ermittlungen. Die Bundespolizei versucht herauszufinden, wer dafür verantwortlich ist, dass an diesem Tag um die Mittagszeit ein Kran auf der S-21-Baustelle am Bahnhof Feuerbach eine Oberleitung herunterriss, was zu erheblichen Beeinträchtigungen im S-Bahn-Verkehr führte. Ein Zug mit mehr als 150 Fahrgästen musste evakuiert werden, die Verspätungen dauerten noch Stunden an.

Ermittelt wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und wegen der Störung öffentlicher Betriebe. Im Visier der Behörden ist vor allem der Kranführer. Die Ermittlungen würden erst in einigen Monaten beendet sein, kündigte ein Bundespolizeisprecher Mitte August an. Bei der Staatsanwaltschaft ist zudem eine Anzeige der Ingenieure 22 gegen die Baufirmen, die Bauherrin Bahn und Eba anhängig.

Während sich die beteiligten Behörden mit Verweis auf das laufende Verfahren mit öffentlichen Aussagen zurückhielten, wurde das Eba offenbar intern aktiv. Wie aus dem Schreiben vom Ende August hervorgeht wurden „im Rahmen des Verwaltungsverfahrens einige weitere Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit ergriffen“. Per Bescheid sei angewiesen worden, dass bei der Programmierung des Arbeitsbereichs der Kräne ein Abstand von einem Meter zu den öffentlich zugänglichen Bereichen eingehalten werden muss. Die Bahnsteigüberdachungen im Bahnhof Feuerbach seien bei der Programmierung ganz auszusparen. Moderne Kräne können so programmiert werden, dass die Arbeitsbereiche eingegrenzt sind und über diese Räume nicht geschwenkt werden kann. Zudem verlangt das Eba, dass öffentlich zugängliche Bereiche zunächst gesperrt werden müssen, wenn darüber Lasten geschwenkt werden sollen.

Kranführer darf nicht mehr in den Kran

Erstmals wird aus dem Schreiben bekannt, dass auch die Bahn von sich aus Konsequenzen gezogen hat. So sei der gleichzeitige Betrieb der Krane untersagt worden und der an dem Unfall beteiligte Kranfahrer dürfe diese Tätigkeit auf der Baustelle nicht mehr ausüben. Zudem wird ein Kollisionswarnsystem für Krane nachgerüstet, so dass bei gleichzeitigem Betrieb ein „noch höheres Sicherheitsniveau erreicht werden kann“, so das Eba.

Die Ingenieure 22 kritisieren, dass die Bahn und das Eba damit die Verantwortung allein auf die Kranführer schieben würden. Es sei auch unzureichend, dass nur ein Abstand von einem Meter vorgegeben werde, Standard seien drei Meter. Und ob die öffentlich zugänglichen Bereiche, wie vorgeschrieben, abgesperrt werden, bezweifeln die Ingenieure 22 mit Verweis auf Fotos und Augenzeugen. Die Bahn dagegen sagt: „Die Bilder zeigen Lasten, aber die befinden sich innerhalb der Baustelle.“