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Stuttgart 21 Abrissbagger könnten rollen

Michael Isenberg, vom 23.04.2010 19:05 Uhr
Werbeplatkate für Stuttgart 21 im Bahnhof Foto: Kraufmann
Werbeplatkate für Stuttgart 21 im Bahnhof Foto: Kraufmann

Stuttgart - Ein Urheberrechtsstreit, der womöglich ein Milliardenprojekt zum Scheitern bringt, gab es in Deutschland noch nie. Das macht die Urteilsfindung zum geplanten Teilabriss des Hauptbahnhofs für Stuttgart 21 besonders schwierig.

Das Urheberrecht ist ein Mauerblümchen im juristischen Dschungel. Es gibt nur vergleichsweise wenige diesbezügliche Konflikte, und nur selten nimmt die Öffentlichkeit davon Notiz. Das ist beim Urheberstreit um den Hauptbahnhof wegen des Reizthemas Stuttgart 21 völlig anders: "Das Verfahren ist sehr bedeutsam, schon wegen der Größe des Projekts", hatte am Donnerstag Bernd Rzymann, Vorsitzender Richter der 17. Zivilkammer am Landgericht, nach mündlicher Verhandlung festgestellt.

Mit seiner Klage gegen die Deutsche Bahn will der Stuttgarter Architekt Peter Dübbers den für den Tiefbahnhof von Stuttgart 21 geplanten Abriss der beiden Seitenflügel des alten Hauptbahnhofs verhindern. Dafür macht Dübbers das bis zum Jahr 2026 wirksame Urheberrecht geltend, das er 1956 von seinem Großvater Paul Bonatz, dem Architekten des Bahnhofs, geerbt hat.

Im Urheberrecht gibt es einige wenige wegweisende Urteile aus 1974, 1998 oder 2003, auf die Streitparteien und Gerichte häufig abheben. Im konkreten Fall jedoch reichen diese Urteile zur Orientierung nicht aus. Das Gericht steht vielmehr vor einer echten Interessenabwägung "im Einzelfall" (Rzymann). Weil die Gewichtung zwischen dem Urheberrecht Dübbers' und den Eigentums- und Nutzungsrechten der Bahn komplex und schwierig ist, wird das Gericht sein Urteil erst am 20. Mai verkünden.

Kommentare (5)
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MAI
05
16:20 Uhr, geschrieben von Bernd Rathgeb
Abriss des Seitenflügel - warum nicht gleich den ganzen Bonatzbau niederreißen!
Auf die Frage, ob die Seitenflügel abgerissen werden können oder nicht sei ehrlicher weise darauf hinzuweisen, dass der ganze Bonatzbau dem Erdboden gleichgemacht werden kann, da der Denkmalschutz für das gesamte Gebäude aufgehoben wurde. Der Torso des Bonatzbaus wird nach Fertigstellung des Ingenhovenbaus lediglich als flankierendes Bauwerk des wahren, neuen Hauptbahnhofes, sinnentleert als Konsumtempel, Nightclubcenter oder sonstigen kuriosen Nutzungen zur Verfügung stehen. Die Schutzwürdigkeit ist dahin! Erwin Teufel hat diesem Treiben durch die Degradierung der Denkmalbehörden Vorschub geleistet. Die Herren Schuster und Oettinger, gefolgt von Mappus & Co zeigen keinerlei Geschichts- und Kulturbewusstsein - sie sitzen in ihrem Sandkasten und schreien: "ich will, ich kann, ich werde... der größte Grasdackel sein..."Anders ausgedrückt: Das politische Stuttgart hat ein Baudenkmal von Rang den durchsichtigen Interessen der Immobilen- und Finanzwirtschaft geopfert, mit der Hoffnung vom finanziellen Kuchen in irgend einer Weise zu profitieren. Anders kann ich es mir nicht erklären, dass ein Baudenkmal von internationalem Rang zerstört werden soll. Der ganze Bonatzbau soll es sein! Entweder "Top!" oder " Hopp!" Stuttgart verliert mit dem Bonatzbau als Hauptbahnhof ein Stück seiner Idendität. Die geplanten Betonburgen, zu denen die Brüger in einer sogenannten Bürgerbeteiligung dann evtl. ein paar Anregungen geben dürfen, werden das entstehende Vakuum nicht füllen können. Es werden auswechselbare modere Allerweltskuben entstehen, die es in ähnlicher Weise bereits in München, Berlin, Frankfurt oder Hannover gibt. Der Bonatzbau in seiner Gesamtheit ist jedoch ein Unikat- ein einmaldiges Baudenkmal. Denkmal hat was mit Denken zu tun - ich bezwiefle, ob dies den regierenden Politikern überhaut klar ist! Denk-mal! Denk mal nach !
MAI
01
08:59 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Also Leute..
Es kann doch nicht ihr Ernst sein, die 2 Seitenflügel des HBF hätten etwas mit Schönheit, Ästhetik oder gar Kunst zu tun. Dass der Hauptbau stehen bleiben muss, ist für mich selbstverständlich, aber dass der gute Herr Dübbers die an Hässlichkeit kaum zu überbietenden Seitenflügel erhalten will ist unverantwortlich.
APR
29
23:02 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Da wünsche ich der DB viel Spaß vorm Stuttgart Landgericht
Das Bundesverfassungsgericht teilt mit: http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-028.html
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