Hochschulkarte Baden-Württemberg Foto: bw mwk

Damit von Anfang an alles gut geht, sollte man sich vorab informieren.

Nachdem Sie sich für einen Studiengang und eine Hochschule entschieden und sich die ein oder andere Alternative zu diesem Studienwunsch überlegt haben, erfahren Sie hier Grundlegendes zu den Bewerbungsverfahren. Folgende unterschiedlich zugängliche Studiengänge gibt es:

• zulassungsfreie Studiengänge
• örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
• bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Zulassungsfreie Studiengänge
Studiengänge sind dann zulassungsfrei, wenn alle Studieninteressierten sich in diesen Studiengang einschreiben können, also jeder Bewerber einen Studienplatz erhält. Meistens gibt es bestimmte Fristen für die Einschreibung. Informationen hierzu finden Sie auf den jeweiligen Hochschulseiten im Internet. Etwa 20 Prozent der Studiengänge in Baden-Württemberg sind zulassungsfrei.

Örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge
Zulassungsbeschränkungen für Studiengänge bestehen grundsätzlich dann, wenn die Zahl der Bewerbungen an einer Hochschule die Zahl der zur Verfügung stehenden Studienplätze übersteigt.
Örtlich bedeutet dabei, dass die Zulassungsbeschränkung nur an einer Hochschule gelten. Es kann also passieren, dass der Studiengang X an einer Hochschule frei, an der anderen Hochschule jedoch zulassungsbeschränkt ist. Auch können die Zulassungsbeschränkungen für einen Studiengang von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich sein. Insgesamt sind ungefähr 80 Prozent der Studiengänge in Baden-Württemberg zulassungsbeschränkt.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen müssen die Hochschulen die Studierenden nach bestimmten Kriterien auswählen. Dies wird in den Auswahlsatzungen des jeweiligen Studiengangs geregelt. Bei den Auswahlkriterien handelt es sich nicht nur um die Abinote, sondern es müssen schulische (beispielsweise Abischnitt, gewichtete Schulfächer) und außerschulische Kriterien (zum Beispiel Praktika, Berufserfahrung, Motivationsschreiben, Essay, Studierfähigkeitstest, Auswahlgespräch) vorliegen.

Bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge
Für einige wenige Studiengänge wie beispielsweise Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie, gibt es bundesweite Zulassungsbeschränkungen, die ehemals sogenannten ZVS-Studiengänge. Für diese Studiengänge muss man sich bei der Stiftung für Hochschulzulassung www.hochschulstart.de bewerben.

Hinweis:
Für ausländische Bewerber und Bewerberinnen gelten besondere Zugangsregeln. Es macht also einen Unterschied, ob Sie sich mit einem deutschen Schulabschluss bewerben oder mit einem an einer ausländischen Schule erworbenen.
Weitere Infos unter www.studieninfo-bw.de