Die lange Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften widerspricht der Kinderrechtskonvention. Foto: dpa

Die zentrale Unterbringung zur schnellen Abschiebung von Flüchtlingen darf nicht zulasten der Kinder gehen, meint Christopher Ziedler.

Berlin - Dieser Bericht legt den Finger in eine Wunde. Das UN-Kinderhilfswerk hat am Dienstag eine Studie vorgestellt, die nichts weniger behauptet, als dass die lange Unterbringung Minderjähriger in Flüchtlingsunterkünften der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen widerspricht. Das ist – trotz des generellen Lobes für Deutschland bei der Aufnahme von Schutzsuchenden – harter Tobak. Gerade deswegen sollten die Verantwortlichen Lehren aus dem Bericht ziehen. Völlig zu Recht sagt der deutsche Unicef-Chef Christian Schneider: „Kinder sind nicht in erster Linie Asylbewerber, Migranten oder Flüchtlinge, sondern Kinder.“

Wer, wenn nicht Unicef, sollte auf diesen Widerspruch hinweisen?

Ihre Rechte kollidieren derzeit mit dem Rechtsstaat. Auf den nämlich berufen sich Bund und Länder, wenn sie eine möglichst zentrale Unterbringung von Flüchtlingen ohne Bleibeperspektive forcieren, um deren Rückführung in die Heimat zu erleichtern. Der Gedanke dahinter: Wem, von Gerichten bestätigt, kein Schutz in Deutschland zusteht, aber nicht sofort abgeschoben werden kann, sollte sich erst gar nicht integrieren und fernab von Gemeinschaften wie Vereinen oder Schulen leben. Das ist in sich logisch, schenkt aber dem Kindeswohl zu wenig Bedeutung, dem im internationalen wie nationalen Recht eine große Rolle zukommt. Wer, wenn nicht Unicef, sollte auf diesen Widerspruch hinweisen?