Wer Stromkosten sparen will, sollte die Preise der Anbieter immer wieder vergleichen. Foto: dpa

Schlechte Nachrichten für Stromkunden: Nach Daten von Vergleichsportalen wollen zahlreiche Anbieter im neuen Jahr ihre Preise erhöhen. Welche Rechte Kunden haben und wie ein Tarifwechsel gelingen kann, erklären Experten.

Hannover/Berlin - Energieversorger-Hopping ist nicht gerade ein Volkssport in Deutschland. Trotz steigender Preise ist die Bereitschaft, den Stromanbieter zu wechseln, eher gering. So zeigt eine Umfrage des Statistik-Portals Statista aus diesem Jahr, dass gerade mal 3,2 Prozent der befragten Verbraucher den Anbieter wechseln wollen, fast jeder zweite (46,8 Prozent) belässt alles beim Alten. Dabei könnte Verbraucherdruck durchaus Bewegung ins Preisgefüge bringen, mahnen Experten. „Wer seinen Stromanbieter oder Gasanbieter wechselt, kann locker einige Hundert Euro im Jahr sparen“, sagt die Stiftung Warentest. Und der Tarifwechsel geht dabei leicht und schnell.

Erhöhen Stromanbieter nämlich die Preise infolge der steigenden Ökostrom-Umlage und Netzentgelte, haben Kunden in der Regel ein Sonderkündigungsrecht. Sie können ihren Vertrag ohne die Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen, heißt es bei der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Stromlieferanten müssen ihre Kunden rechtzeitig über die Preissteigerungen informieren – mindestens sechs Wochen vorher.

Manche Stromlieferanten versuchen diese Möglichkeit zur Kündigung in ihren Vertragsbedingungen aber auszuschließen – mit der Begründung, sie seien den gesetzlichen Erhöhungen von Steuern, Abgaben und Umlagen ausgeliefert. Doch solche Klauseln sind nach Angaben der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen unwirksam. Die Verbraucherschützer berufen sich dabei auf ein Urteil des Landgerichtes Düsseldorf (AZ: 14d O 4/15). Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Neuer Stromanbieter lässt sich mit Vergleichsportalen im Internet finden

Sobald es das ist, können Kunden sich auch rückwirkend darauf berufen – und in entsprechenden Fällen Geld vom Anbieter zurückverlangen. Damit sie einen Anspruch auf Rückzahlung haben, müssen sie der Jahresabrechnung aber innerhalb von drei Jahren widersprechen. Die Frist gilt taggenau – gegen Jahresabrechnungen vom 31. Dezember 2012 müssten Verbraucher also schriftlich bis zum 31. Dezember 2015 vorgehen. Ein Widerspruch lohnt sich besonders gegen Jahresabrechnungen aus den Jahren 2013 und 2014, erklärt Jürgen Schröder, Jurist von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Damals stiegen die Preise besonders stark. Als Grund dafür führten die Anbieter ebenfalls eine Erhöhung der EEG-Umlage an.

Ein neuer passender Stromanbieter lässt sich am besten mit Hilfe von Vergleichsportalen im Internet finden. Die Stiftung Warentest empfiehlt hierbei die Portale Check24.de, Energieverbraucherportal.de oder Verivox.de. Da diese Tarifportale oft mit Voreinstellungen arbeiten, müssen diese erst angepasst werden: Die Warentester empfehlen eine monatliche Zahlungsweise und eine Preisgarantie von mindestens zwölf Monaten. Diese sollte für wichtige Bestandteile des Preises wie den Energiekostenanteil und die Netzentgelte gelten.

Auch eine kurze Kündigungsfrist ist wichtig. Sie sollte zum Ende der ersten Laufzeit nicht länger als sechs Wochen sein. Zudem wäre es sinnvoll, dass der Kunde nach der Mindestlaufzeit jederzeit mit einer Frist von vier Wochen aus dem Vertrag aussteigen kann. Dies lässt sich bei den Rechnern meist unter „Tarifdetails“ einstellen.

Auch mit dem Wechsel zu Ökostromtarif lässt sich Geld sparen

Vorsicht ist bei einem Bonus für Neukunden geboten. „Er macht Tarife vor allem im ersten Jahr billig“, warnen die Warentester. „Der monatliche Abschlag wird durch einen Neukundenbonus aber nicht geringer. Auch wird der Bonus erst in der ersten Jahresabrechnung berücksichtigt.“

Wer noch nie den Stromanbieter gewechselt hat und daher noch im Grundversorgungstarif steckt, kann auch mit dem Wechsel zu einem Ökostromtarif oft Geld sparen. Bei der Auswahl sollte man auf ein strenges Ökostromsiegel achten – etwa das Ok-power-Label oder das Gründer-Strom-Label. Nach Angaben der Warentester garantieren diese, dass durch die Tarifwahl der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben wird.