Dieses Umspannwerk in Zuffenhausen hat die EnBW abgegeben, um andere Netze streiten die EnBW und die Stadtwerke Stuttgart noch Foto: Lichtgut/Volker Hoschek

Beim Landgericht Stuttgart ist jetzt eine Klage der Stuttgart Netze GmbH eingegangen. Die Stadtwerke als maßgeblicher Gesellschafter fordern von ihrer Partnerin, einer EnBW-Tochter, die Herausgabe von Gas-Hochdruckleitungen und Hochspannungs-Stromleitungen in der Landeshauptstadt.

Stuttgart - Das Ringen um die Verfügungsgewalt über die Gashochdruckleitungen und die Strom-Hochspannungsleitungen in Stuttgart wird auch Richter beschäftigen. Die Stuttgart Netze GmbH hat, wie am Dienstag mitgeteilt wurde, eine Klage gegen die Netze BW GmbH eingeleitet, die bisher für die beiden Netzbereiche zuständig gewesen ist. Dabei handelt es sich um ein Tochterunternehmen der Energie Baden-Württemberg (EnBW) – und kurioserweise auch um den Kooperationspartner, mit dem die Stadtwerke Stuttgart für die Strom- und Gasversorgung die Stuttgart Netze GmbH gebildet haben. Die Stadtwerke halten daran aber 74,9 Prozent, auf die EnBW-Tochter entfällt der Rest.

Seit die Stadt 2011 die Neuordnung des Konzessionswesens für die Strom- und Gasversorgung betrieb, ist der Übergang der Hochdruck- und Hochspannungsleitungen von der EnBW-Tochter an die neue Gesellschaft strittig geblieben. Verhandlungen führten nicht zur Einigung. Deshalb soll nun von Gerichts wegen geklärt werden, was die Netze BW GmbH herausgeben muss. Die Klage wurde beim Landgericht Stuttgart eingereicht. Man sei an einer zügigen Prozessführung interessiert und rechne mit einem Erfolg, sagte Stadtwerke-Chef Michael Maxelon. Man sei weiterhin aber auch für den Verhandlungsweg offen. Strom- und Gaskunden hätten weiterhin Versorgungssicherheit.

Der Hintergrund des Streits: Wer über die Leitungen verfügt, kassiert auch sogenannte Durchleitungsgebühren von Strom- und Gaslieferanten.