„Grundsätzlich sollte man seinen Urlaub bis zum Jahresende genommen haben“, sagt der Stuttgarter Arbeitsrechtler Michael Henn. Ausnahme: Konnte der Urlaub aus betrieblichen Gründen nicht genommen werden, darf er ins nächste Jahr übergehen. Foto: dpa-Zentralbild

Kann der Mitarbeiter den Urlaub frei wählen, oder darf der Chef ihn anordnen? Lässt sich Resturlaub auszahlen? Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Michael Henn klärt die wichtigsten Arbeitsrechtsfragen.

Wie viele Urlaubstage haben Arbeitnehmer?
Das Bundesurlaubsgesetz regelt den bezahlten Erholungsurlaub von Arbeitnehmern. Demnach haben sie jedes Jahr einen gesetzlichen Anspruch auf mindestens 24 freie Werktage oder vier Wochen Urlaub. Dies ist auf eine Sechs-Tage-Woche bezogen. Bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage. In Arbeits- und Tarifverträgen ist der Urlaub mit 27 bis 30 Urlaubstagen aber oft höher angesetzt. Ist der Chef einverstanden, kann der Urlaubsanspruch mit Hilfe von Überstunden verlängert werden. In der Probezeit haben Arbeitnehmer anteilig Urlaubsanspruch – ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat.