Wegen dieser Werbung musste das Landgericht ein Urteil fällen Foto: ADAC

Im Rechtsstreit um eine Werbeanzeige hat der Stuttgarter Autoclub Europa (ACE) eine Niederlage erlitten. Die Stuttgarter hatten am Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Anzeige des mächtigen Konkurrenten ADAC zu erwirken versucht – und verloren.

Stuttgart - Im Rechtsstreit um eine Werbeanzeige hat der Stuttgarter Autoclub Europa (ACE) eine Niederlage erlitten. Die Stuttgarter hatten am Landgericht eine einstweilige Verfügung gegen eine Anzeige des mächtigen Konkurrenten ADAC zu erwirken versucht – und verloren. Die 11. Zivilkammer hat den Antrag des ACE am Donnerstag zurückgewiesen.

Stein des Anstoßes ist eine Anzeige mit der Überschrift „Wir helfen Helfen“. Darauf zu sehen sind ADAC-Pannenfahrzeuge, die von einem Polizeiwagen, einer Feuerwehr und einem Rettungswagen eingerahmt werden. Der ACE argumentiert, die Anzeige, die der ADAC in der Fachzeitschrift Bergen und Abschleppen geschaltet hatte, sei irreführend, falsch und unlauter. Der ADAC stelle sich mit den staatlichen Einsatz- und Rettungskräften auf eine Stufe. Dem folgten die Richter nicht. Die Anzeige sei weder irreführend, noch wettbewerbswidrig – zumal sie nur in einer Zeitschrift für Fachpersonal erschienen sei.

„So ein Urteil wirft uns nicht aus der Bahn“, sagt ACE-Pressesprecher Rainer Hillgärtner. Man werde die Urteilsgründe prüfen und dann entscheiden, ob man in Berufung gehe.

Es ist nicht der erste Rechtsstreit zwischen dem Münchener ADAC und dem Stuttgarter ACE. 2008 hatte der Platzhirsch die Stuttgarter abgemahnt. Auf einem Werbeplakat war zu sehen, wie ein ACE-Abschleppwagen ein Pannenfahrzeug des ADAC aufgeladen hatte. Dieser Streit wurde außergerichtlich beigelegt.