Im Prozess ging es unter anderem um eine Tafel Schokolade. Foto: dpa

Vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg hat sich eine langjährige Lehrerin gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt. Unter anderem ging es um eine Tafel Schokolade. Nun hat das Gericht gesprochen.

Heidelberg - Im Prozess um die Entlassung einer Lehrerin unter anderem wegen einer Tafel Schokolade haben beide Seiten einem Vergleich zugestimmt. Demnach wird die fristlose Kündigung der 64-Jährigen in eine Abmahnung umgewandelt, das Arbeitsverhältnis aber fortgesetzt. Das entschieden beide Parteien am Mittwoch vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg.

Der Arbeitgeber, eine Hilfseinrichtung auch für behinderte Kinder, hatte der Frau nach mehr als 30 Arbeitsjahren fristlos gekündigt - unter anderem mit dem Vorwurf, Schokolade einer Kollegin gegessen zu haben. Die Frau wies die Anschuldigungen des wiederholten Diebstahls und der Verstöße gegen die Hausordnung zurück.