Der Grund des jahrelangen Rechtsstreits: das Sturmgewehr G36 von Heckler & Koch. (Archivfoto) Foto: dpa

Der fünf Jahre dauernde Streit um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 der Bundeswehr hat ein Ende. Verteidigungsministerin von der Leyen hat nun einen Schlussstrich gezogen.

Berlin - Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen gibt sich im Rechtsstreit gegen das Rüstungsunternehmen Heckler & Koch um die Treffsicherheit des Sturmgewehrs G36 geschlagen. Ihr Ministerium wird das Urteil des Landgerichts Koblenz, nach dem die Standardwaffe der Bundeswehr gemessen an den vertraglichen Anforderungen keine Mängel aufweist, nicht anfechten. Damit muss die Waffenschmiede aus dem baden-württembergischen Obernhof am Neckar keinen Schadenersatz zahlen.

Das Ministerium verzichtet auf eine Berufung, obwohl es das Urteil für nicht sachgerecht hält. Das Landgericht habe nicht alle möglichen Rechtsgrundlagen herangezogen, hieß es am Dienstag aus dem Ministerium. Trotzdem werde man den Rechtsstreit „mit Blick auf das besondere Prozessrisiko in einem tatsächlich und rechtlich sehr aufwendigen Verfahren“ nicht fortsetzen.

Ausschreibung für neues Sturmgewehr in diesem Jahr

Das Verteidigungsministerium bleibt aber bei der geplanten Ausmusterung der 167 000 G36-Exemplare der Bundeswehr ab 2019. Das Urteil treffe keine Aussage über die Qualität des G36 und werde deshalb auch keinen Einfluss auf diese Entscheidung haben. Noch in diesem Jahr soll die Ausschreibung für ein neues Sturmgewehr der Bundeswehr erfolgen. Die ersten Exemplare sollen 2020 ausgeliefert werden.

Mit der Entscheidung in dem Rechtsstreit dürfte die seit fünf Jahren andauernde Affäre um das G36 abgeschlossen sein. 2011 hatte es erste Hinweise auf Präzisionsprobleme bei dem Standardgewehr der Bundeswehr gegeben. 2013 gab von der Leyen kurz nach ihrem Amtsantritt ein Gutachten in Auftrag, dessen Ergebnis eindeutig war: In Labortests sackte die Trefferquote bei starker Erhitzung bis auf sieben Prozent ab. Die Bundeswehr verlangt 90 Prozent. Von Soldaten im Einsatz kamen allerdings keine Klagen.

Heckler & Koch will Imageschaden abwenden

Für Heckler & Koch ging es in dem Prozess darum, einen Imageschaden abzuwenden. Die Klage des Unternehmens in Koblenz war vom Beschaffungsamt der Bundeswehr mit Gewährleistungsforderungen ausgelöst worden. Die Waffenschmiede wehrte sich dagegen mit einer „negativen Feststellungsklage“ - und gewann.

Das Landgericht gab der Klage „in vollem Umfang statt“. In dem Koblenzer Prozess ging es um 3845 Gewehre, bei denen die Gewährleistungsansprüche noch nicht verjährt waren. Der Neupreis eines - auch bei ausländischen Armeen beliebten - G36 beträgt etwa 1000 Euro. Es ging also um höchstens rund vier Millionen Euro.