Burger King-Franchisenehmer Matthias Dobler ist vom Standort Schloßstraße überzeugt. Als Vorbild dient die Filiale am Marienplatz, da laufe auch alles rund Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Das Baurechtsamt hat die geplante Filiale der Fast-Food-Kette für zulässig erklärt. Unternehmer Matthias Dobler freut sich darüber und erklärt mögliche Bedenken für unbegründet.

Stuttgart - Hamburger, Pommes und Cola können Magenschmerzen verursachen, im Fall der geplanten Burger King-Filiale in der Schloßstraße 75 im Stuttgarter Westen aber vor allem im sprichwörtlichen Sinn. Früher war im Erdgeschoss des Gebäudes eine Niederlassung der Deutschen Bank untergebracht. Rechtsanwalt Gerhard Cramer, Eigentümer der Büroetage im zweiten Stock, hatte bereits im Dezember eine Klage gegen das Vorhaben angekündigt.

Sorgen bereiten ihm die insgesamt neun Schulen im Umkreis: Die Schüler könnten zu ungesunder Ernährung verführt werden. Der künftige Betreiber der Filiale, Matthias Dobler, widerspricht diesem Vorwurf. „Döner, Schnitzel oder Pizza sind auch nicht gesünder“, sagt Dobler. „Jeder Mensch kann selbst entscheiden, wo er essen möchte. Das ist auch bei Schülern der Fall.“ Es müsse ja auch nicht immer der Burger sein. „Salat und Mineralwasser haben wir auch im Sortiment“, sagt Dobler. Das Fast Food sei zudem nicht billiger als andere Essensangebote. Der „Big King“-Burger kostet derzeit 3,89 Euro. Der klassische Hamburger dagegen liegt bei 99 Cent und könnte die Taschengeld-Kundschaft durchaus locken.

Betreiber von 27 Filialen

Anwalt Cramer befürchtet auch viel mehr Müll in der Schloßstraße durch weggeworfene Verpackungen und Essensreste. „Um unsere Filiale am Marienplatz herum sammeln Mitarbeiter täglich zweimal den Müll ein und das müssten sie nicht tun“, sagt Dobler. Dasselbe Vorgehen will er auch an der Schloßstraße etablieren. Gemeinsam mit Geschäftspartner Daniele Ianniciello betreibt er als Franchisenehmer von Burger King 27 Filialen im süddeutschen Raum. Vor 18 Jahren eröffneten sie die erste in Göppingen. „Seitdem expandieren wir immer weiter“, sagt Dobler. Weitere Filialen in Stuttgart wie die an der Theodor-Heuss-Straße sind geplant. Für das Schnellrestaurant im Westen ist die BK-Süd GmbH verantwortlich, neben Dobler sind Ianniciello und Martin Restle die Geschäftsführer. Die Lage an der Ecke Schloß-/Johannesstraße, direkt an der gleichnamigen U-Bahnhaltestelle, sei prädestiniert für eine Filiale: „Hier leben und arbeiten viele Menschen.“ Und Schulen gebe es schließlich überall in der Stadt. Außerdem war der Kaufpreis günstig und die Erdgeschoss-Etage sei ursprünglich sowieso als Gastronomiefläche vorgesehen, das stehe in der Teilungserklärung. Die Gesamtinvestition in diese Filiale liege bei etwa 1,5 Millionen Euro.

Das Baurechtsamt hat Doblers Vorhaben für zulässig erklärt, noch im Februar oder März soll die Baugenehmigung folgen. Geht es nach Dobler, können dann die Renovierungsarbeiten beginnen. Er wolle keine großen Umbaumaßnahmen, ein gewisser Aufwand sei aber natürlich nötig, damit eine ehemalige Bankfiliale zum Schnellrestaurant wird. Für Sommer plant er die Eröffnung. 15 neue Mitarbeiter und zwei Azubis sollen künftig dort arbeiten.

Höhere Frequenz für die ganze Straße?

Den Vorwurf, der neue Burger King nehme anderen Gastronomen Kunden weg, lässt Dobler nicht gelten. Im Gegenteil: Es entstehe eine höhere Frequenz. In der Schloßstraße befinden sich unter anderem eine Eisdiele, ein Kebap-Imbiss, ein Café und ein Restaurant. Diese Erkenntnis hat ihm die Filiale am Marienplatz beschert, die seit 2010 besteht und nach Doblers Ansicht noch niemanden vertrieben hat. „Wenn mehr Menschen in der Gegend unterwegs sind und die Gastronomen einen guten Job machen, dann verkaufen sie auch mehr“, lautet Doblers einfache Formel.

Er ist sich seiner Sache sicher, zumal bisher keine Klage eingereicht wurde. Dafür bleibt laut Baurechtsamt aber noch genügend Zeit. Gegen die Baugenehmigung kann innerhalb eines Monats Widerspruch beim Regierungspräsidium eingelegt werden. Gibt auch dieses dem Vorhaben statt, besteht die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht zu klagen. Ob in der Schloßstraße ab Sommer Burger und Pommes über die Theke gehen, ist also noch nicht endgültig geklärt.

Info: Franchising

Unter dem Begriff Franchising versteht man ein Vertriebssystem, bei dem ein Unternehmen wie Burger King (Franchisegeber) seinen Partnern (Franchisenehmer), in diesem Fall die Firma von Dobler und Ianniciello, gegen Gebühr bestimmte Leistungen zur Verfügung stellt, zum Beispiel die Nutzung des Namens oder Dienstleistungen.

Die Franchisenehmer arbeiten als selbstständige Unternehmen unter dem Dach einer Marke. Unter die Marke Burger King fallen 165 Franchisenehmer, seit Mai 2013 werden alle knapp 700 deutschen Restaurants von Lizenznehmern geführt. Mitte November 2014 kündigte Burger King dem Franchisenehmer Yi-Ko fristlos wegen Hygienemängeln und schlechten Arbeitsbedingungen. 89 Filialen waren betroffen.

Auch der zweite Fast Food-Riese McDonald’s verfolgt das Konzept bei rund 80 Prozent der 1 477 Restaurants in Deutschland. Weitere Beispiele sind die Fitness-Kette Mrs. Sporty, die Bäckerei Kamps, Apollo-Optik und Tiermarkt Fressnapf. (fni)