Sauer auf die EnBW: OB Fritz Kuhn (rechts) und Finanzbürgermeister Michael Föll Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Weil die Verhandlungen gescheitert sind, wird die Stadt Stuttgart nun den Kauf des Fernwärmenetzes von der Energie Baden-Württemberg (EnBW) einklagen.

Stuttgart - Die Landeshauptstadt wird voraussichtlich erneut gegen die Energie Baden-Württemberg AG (EnBW) klagen. Im ersten, unerledigten Rechtsstreit, geht es um die Wasserversorgung, die die Kommune wieder selbst betreiben will. Im neuen Verfahren verlangt OB Fritz Kuhn (Grüne) von der EnBW die Herausgabe des Fernwärmenetzes. Die EnBW erkennt in der Trennung von Erzeugung, Netz und Kunden „technisch und wirtschaftlich keinen Sinn“. Ein Ausschuss des Gemeinderates soll sich an diesem Mittwoch mit der Klage befassen.

Das Fernwärmenetz wird durch den Verbund der Kraftwerke in Münster (Müllverbrennung), Gaisburg (Kohle, Umbau auf Gas von EnBW beschlossen) und Altbach (Kohle) betrieben. An ihm hängen in der Innenstadt und den Neckarvororten rund 25 000 Haushalte, 1300 Firmen und 300 öffentliche Gebäude, rund 1,1 der insgesamt erzeugten 1,5 Millionen Kilowattstunden entfallen auf Stuttgart, womit die Fernwärme 18 Prozent der Wärmeversorgung in der Stadt stemmt. Das Leistungsnetz auf dem Stadtgebiet misst 218 Kilometer und wird bei Neubauvorhaben, zum Beispiel im Gebiet hinter dem Bahnhof, ausgebaut.

Für die Stadt droht Verjährung

An der Klage führt aus Sicht von Kuhn und Finanzbürgermeister Michael Föll, CDU, kein Weg vorbei, denn ohne sie droht zum Jahresende 2016 die Verjährung des Herausgabeanspruchs. Das heißt, der Konzern EnBW würde das Leitungsnetz, das beim Verkauf der städtischen Anteile an den Neckarwerken 2000 auf die EnBW überging, auf Dauer behalten können. Für die Nutzung von Grundstücken zahlt die EnBW-Gesellschaft Netze BW jährlich laut Föll im Schnitt rund 1,24 Millionen Euro Konzessionsabgabe.

Die Stadt hat bereits das Gas- und Stromnetz übernommen, wobei über die Besitzverhältnisse von Hochdruck- und Hochspannungsleitungen ebenfalls gestritten wird. Das Fernwärmenetz solle künftig von den Stadtwerken betrieben werden, fordert Kuhn, es sei für die Energiewende wichtig, die Stadtwerke würden aber sicher nicht auf Kohle setzen. An einen Kauf der Erzeugungsanlagen sei auch nicht gedacht. Die Vergabe an die Stadtwerke sei ohne Ausschreibung möglich.

Klage ist „rechtliches Neuland“

Mit der Klage werde man „rechtliches Neuland“ betreten, so Föll am Dienstag auf einer Pressekonferenz. Weil Daten der EnBW fehlen kann Föll den Preis nur schätzen. Aus dem Ertragswert werde sich wohl ein niedriger zweistelliger Millionenbetrag als Kaufpreis ergeben. Der Netzbetrieb sei rentabel, der Kaufpreis und der weitere Betreib könnten daraus gedeckt werden.

Von Umweltgruppen und Bürgerinitiativen wird der Netzkauf und der Aufbau dezentral einspeisender Wärmeerzeuger seit Jahren gefordert, auch mit einem Bürgerbegehren. Er habe zwar Bedenken an dessen Zulässigkeit, die Stadt trage das Ziel aber mit, sagt Kuhn. Entscheide sich der Gemeinderat für die Klage, wäre das Ziel des Begehrens erfüllt.

Steffen Ringwald, der Leiter des Bereichs Kommunale Beziehungen bei der EnBW, warnte am Mittwoch vor dem angekündigten Schritt. Die EnBW sei der Ansicht, dass es mehrere Fernwärmebetreiber in einer Kommune geben könne und habe Vorschläge für „partnerschaftliche Projekte“ gemacht. Die EnBW sieht demnach keinen Herausgabeanspruch der Stadt. Außerdem, so Ringwald, würde die Trennung von Netz und Erzeugung „unweigerlich zu höheren Kosten für die Verbraucher führen“.