Braucht die Gegner bald wieder die Protestplakate gegen den Nordostring? Nach Ansicht der Grünen gibt es dafür keinen Anlass, da nicht geplant werde – wie nun das Staatsministerium bestätigt. Foto: Lederer

Hat eine grün-schwarze Koalitionsrunde insgeheim grünes Licht für eine Planung des Nordostrings gegeben, weil dieser – wie von der CDU gewünscht – im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt ist? Nein, sagt Kretschmanns Regierungszentrale.

Stuttgart - Im Streit über denNordostring bezieht das Staatsministerium von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) klar Position. In einem Schreiben an Andreas Schwarz, Grünen-Fraktionschef im Landtag, erklärte Staatsminister Klaus-Peter Murawski eindeutig, dass es „keinen Planungsauftrag für den Nordostring gibt“. Zuletzt hatte es immer wieder Diskussionen darüber gegeben, wie gleich lautende Passagen im Koalitionsvertrag und im Kabinettsbeschluss zum Stuttgarter Luftreinhalteplan zu interpretieren seien. Auch im Koalitionsausschuss von Grünen und CDU sei kein Beschluss für die Planung gefallen, bekräftigte Murawski.

Fraktionschef Schwarz sieht sich bestätigt

„Wir haben es nun also schwarz auf weiß: Es gibt keinen Planungsauftrag für den Nordostring rund um Stuttgart. Und ebenso wenig gibt es einen Auftrag oder eine Pflicht für eine Planung“, sagte Schwarz am Freitag dieser Zeitung. Die vierspurige, autobahnähnliche Straße zwischen der B 27 bei Kornwestheim (Kreis Ludwigsburg) und der B 14 bei Fellbach (Rems-Murr-Kreis) wird von der CDU befürwortet, von den Grünen aber abgelehnt.

In letzter Zeit hatten die Oberbürgermeisterinnen Gabriele Zull (Fellbach) und Ursula Keck (Kornwestheim) gemutmaßt, dass aus den vom Kabinett beschlossenen Passagen herausgelesen werden könne, dass der Nordostring geplant werde. Bestärkt wurden sie darin von CDU-Verkehrspolitikern, die auch forderten, dass Verkehrsminister Winfried Hermanndie Planungen für die Trasse rasch aufnehmen müsse. Hermann hatte dies gegenüber dieser Zeitung Anfang dieser Woche mit Verweis auf dringlichere Vorhaben abgelehnt.

Der springende Punkt ist, dass der Nordostring auf Drängen von CDU-Politikern aus der Region Stuttgart und gegen den Wunsch des Landes im Bundesverkehrswegeplan aufgeführt ist – und zwar in der untersten Kategorie „Weiterer Bedarf“. In diesem Konzept des Bundes steht, welche Straßenvorhaben bis 2030 verwirklicht werden sollten. Die Liste ist auch im Luftreinhalteplan aufgeführt. Je schlechter ein Projekt positioniert ist, desto unwahrscheinlicher ist seine Realisierung. Die größten Chancen haben also die Vorhaben im vordringlichen Bedarf.

Dissens der Koalitionspartner

Laut Murawski zeige die Einstufung des Nordostrings in die nachrangige Kategorie angesichts der großen Anzahl von Maßnahmen aus Baden-Württemberg im vordringlichen Bedarf „keine eindeutige Positionierung des Bundes.“ Der Staatsminister folgert daraus: „Eine Pflicht beziehungsweise ein Auftrag an das Land ist mit dieser Einstufung nicht verbunden“.

Damit stärkt das grün geführte Staatsministerium dem grünen Verkehrsminister den Rücken, der sich bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans auf die vordringlichen Projekte, die auch finanziert seien, konzentrieren will. „Maßnahmen des weiteren Bedarfs sind nicht Teil der Umsetzungskonzeption“, erklärte Murawski. Wie es mit dem Projekt Nordostring weitergehe, müsse „zu gegebener Zeit separat entschieden werden“, so der Staatsminister: „Die Entscheidung, ob eine Planung des Nordostrings in Auftrag gegeben wird, liegt also beim Land. Hierzu besteht ein Dissens zwischen den Koalitionspartnern“.

Schwarz fordert die CDU auf, die Diskussion über den Nordostring zu beenden. Die Grünen befürworteten Straßenbauvorhaben, wo sie „erforderlich, wirtschaftlich sinnvoll, verkehrlich wirksam und ökologisch verträglich“ seien – beispielsweise den A-8-Albaufstieg oder den Ausbau der Autobahnen 8/81 bei Stuttgart.