Bernd Klingler hat Probleme mit der Justiz wegen der Verwendung von Fraktionsgeldern Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

In der Affäre um Stadtrat Bernd Klingler wird es zu einer öffentlichen Gerichtsverhandlung kommen. Noch diese Woche will er nämlich Einspruch einlegen gegen einen Strafbefehl wegen finanzieller Untreue.

Stuttgart - Ex-FDP-Fraktionschef Bernd Klingler und sein Anwalt haben schon die ersten Vorbereitungen getroffen, und noch diese Woche soll der Einspruch gegen einen Strafbefehl vom Amtsgericht Bad Cannstatt rausgehen. Der würde für Klingler eine einjährige Bewährungsstrafe und eine Geldauflage in Höhe von 5000 Euro bedeuten.

Die Frist für den Einspruch laufe Anfang kommender Woche ab, sagte Klingler den Stuttgarter Nachrichten. Die Kollegen der AfD, der er seit Januar 2015 angehört, hätten ihm am Sonntag in einer Fraktionssitzung versichert: „Wir stehen zu dir.“

Für den Prozess setzt Klingler darauf, dass ihn frühere FDP-Stadträte entlasten – und nicht belasten wie die amtierenden FDP-Räte. So soll vor Gericht klar werden, dass es einen Fraktionsbeschluss gab, der ihm erlaubte, bis zu 25 000 Euro für ein Flugblatt und andere Imagewerbung der Fraktion auszugeben. Das sei wichtig, weil man Protokolle wahrscheinlich nicht mehr finden werde. Denn damals – Ende 2013 – sei die Arbeit fraktionsintern schwierig gewesen, auch weil der Fraktionsgeschäftsführer sich im Wahlkampf um Bürgermeisterstellen befunden habe.

Rätsel um Flugblatt

Geld floss zunächst an die angeblich mit dem Flugblatt beauftragte Firma, zu der Klingler Kontakte hatte, danach aber auf ein eigenes Konto von ihm. Warum das so war, wird er dem Gericht genau erklären müssen. Unserer Zeitung sagte er, das habe man so gemacht, weil die Firma bis dahin doch noch keine Leistung erbracht hatte.

Was weitere 12 500 Euro angeht, die Klingler 2014 vom Fraktionskonto abgehoben hat, widersprach der Stadtrat jetzt einem Bericht unserer Zeitung. Darin hieß es, die Staatsanwaltschaft werfe ihm die Verwendung für eigene Zwecke vor und sage, dass er sie nur größtenteils zurückbezahlt habe. Klingler sagte dazu jetzt, was auf den Gesamtbetrag noch fehle, habe er für Fraktionszwecke verwendet.

In dem von der Staatsanwaltschaft vorformulierten Strafbefehl heißt es dazu, er habe die 12 500 Euro ohne nachvollziehbaren Grund abgehoben, um sie privat für sich oder für seine Werbeagentur zu verwenden. Wofür genau er sie verwendete, habe man nicht abschließend klären können. Nach „vorheriger Rückzahlung von einzelnen Teilbeträgen“ habe er erst am 28. November 2014 – nach der Entdeckung der Geldentnahme – 10 418,99 Euro „im Wege der Schadenswiedergutmachung“ zurückerstattet. Rund ein halbes Jahr habe die Fraktion somit nicht über die gut 10 000 Euro verfügen konnte. Allein schon dadurch sei der Fraktion „ein Nachteil zugefügt“ worden.

Klingler will nun aufzeigen, dass alle Fraktionsgelder von ihm auch für die Fraktion verwendet wurden. Dem Gericht möchte er auch Personen präsentieren, die 60 000 Exemplare des Flugblatts verteilt haben sollen, das es nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht nachweislich gegeben hat.

Unseren Kommentar zum Strafbefehl lesen Sie hier.