Mit am Ball: VfB-Kapitän Gentner Foto: Pressefoto Baumann

Mitmachen und gewinnen: Der VfB Stuttgart kommt zu Ihrem Verein – am 25. Juni um 18.30 Uhr. Es ist das erste Freundschaftsspiel der neuen Saison. Und Ihr Verein ist der Gastgeber für die Stars in Weiß und Rot.

Stuttgart - Stellen Sie sich vor: Ihr Verein spielt gegen den VfB Stuttgart. Nicht irgendwann, nicht irgendwo und nicht gegen Bares. Ihr Verein bekommt das Freundschaftsspiel komplett spendiert. Möglich machen das Krombacher, Exklusiv-Partner des Fußball-Bundesligisten, und die Stuttgarter Nachrichten. Wenn das kein Knüller ist: Der VfB Stuttgart kommt zu Ihrem Verein – am 25. Juni um 18.30 Uhr. Es ist das erste Freundschaftsspiel der neuen Saison. Und Ihr Verein ist der Gastgeber für die Stars in Weiß und Rot. Mit dabei sind das Trainerteam und die Profis. Und was das Schönste ist: Die Einnahmen aus der Partie fließen ungekürzt in die Kasse Ihres Clubs.

Ein schöner Traum? Nein, die reine Wirklichkeit. Was Sie brauchen, ist ein Verein mit Helfern, die für so ein Spiel engagiert anpacken – dazu ein bisschen Glück und ein bisschen Geschick.

Dabeisein ist ganz einfach: Teilnahmeberechtigt sind alle beim Deutschen Fußball-Bund (DFB) und beim Württembergischen Fußballverband (WFV) gelisteten Vereine – von der Regionalliga abwärts. Ihr Verein sollte nicht weiter als 50 km entfernt von Stuttgart liegen. Wenn nicht, muss ein Platz innerhalb des 50-km-Radius nachgewiesen werden. Der Verein muss über einen ordentlichen Rasen- oder Kunstrasenplatz verfügen, die Umkleidekabinen sind in Schuss, für Ordner wird gesorgt, der Kartenvorverkauf wird über Ihren Verein abgewickelt.

Wichtig ist außerdem, dass die Bewerber begründen, warum gerade Ihr Club gegen den VfB antreten will. Hilfreich ist eine Kurzbeschreibung des Vereins, ein Foto oder Video könnte das Ganze noch unterstützen. Eine Jury von Krombacher, Stuttgarter Nachrichten und dem VfB Stuttgart entscheidet, welcher Verein den Zuschlag bekommt. Die detaillierten Teilnahmebedingungen finden Sie bei uns im Internet unter www.stn.de/freundschaftsspiel

Einsendeschluss ist am 7. Mai. Als Eingangsdatum gilt der Poststempel. Teilnahmeberechtigt sind nur Personen ab 18 Jahren. Die Bewerbung mit Liga-Zugehörigkeit und Kontaktadresse bitte per E-Mail an sport@stn.zgs.de oder per Post an die Stuttgarter Nachrichten, Sportredaktion Postfach 10 44 52 70039 Stuttgart

Lesen Sie dazu auch unsere Teilnahmebedingungen:

Die Teilnahmebedingungen

„Das Spiel Deines Lebens“ Teilnahmebedingungen

1.) Allgemeine Bedingungen

Die Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG (im Folgenden „Krombacher“), Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal sucht und unterstützt einen Verein, der am 25. Juni 2014 um 18:30 Uhr gegen die Spieler des VfB Stuttgart antreten werden.

Der Verein wird auf einem eigenen Platz ein Freundschaftsspiel gegen den VfB Stuttgart austragen. Für das Freundschaftsspiel muss ein geeigneter Rasenplatz oder Kunstrasen mit entsprechendem Rahmen zur Verfügung gestellt werden (z.B. adäquate Kabinen, Ordner, Kartenverkauf).

Der Spielort darf allerdings nicht mehr als 50 km von Stuttgart entfernt liegen. Der Verein hat dafür zu Sorgen einen geigneten Platz innerhalb von 50 km Radius um Stuttgart zu finden, sollte der eigene Platz weiter entfernt sein.

Alle eingesetzten Spieler müssen mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben.

Teilnahmeberechtigt sind alle eingetragenen und über einen Landesverband beim DFB registrierten Fußballvereine bis einschließlich der Regionalliga (keine höheren Spielklassen).

Bewerbungsschluss ist der 07.05.2014.

Bei Anmeldungen per E-Mail endet die Bewerbungsfrist an diesem Tag um 23:59:59 Uhr. Bei Bewerbungen die auf dem Postweg eingehen gilt das Datum des Poststempels.

Vereine bei denen Mitarbeiter von Krombacher und deren Angehörige sowie Mitarbeiter und Angehörige angeschlossener Unternehmen angemeldet sind, sind am Preisausschreiben nicht teilnahmeberechtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

2.) Und so funktioniert es

2.1 Die anmeldende Person muss ihren Verein schriftlich oder in Textform (E-Mail) vorschlagen.

2.2 Die Teilnehmer müssen ihre Bewerbung an die Stuttgarter Nachrichten schicken - per Email an sport@stn.zgs.de oder per Post an Stuttgarter Nachrichten Sportredaktion, Postfach 10 44 52, 70039 Stuttgart

2.3 Es sollte eine kurze Beschreibung des Vereins angefertigt werden.

2.4 Der teilnehmende Verein sollte begründen, warum gerade er gegen den VfB Stuttgart antreten sollte.

2.5 Bei der Beschreibung können zur Unterstützung ein Foto oder ein Video des Vereins eingeschickt werden.

3.) Einwilligung Der Verein und deren Mitglieder treten an den Veranstalter sämtliche Rechte an Bild, Wort und Ton für Werbezwecke ab. Entsprechend willigen die Mitglieder des Vereins in die Veröffentlichung für Werbezwecke, insbesondere in Print- und Telemedien, einschließlich Rundfunk, Fernsehen und Internet ein.

4.) Werbemaßnahmen Bei der Durchführung sind lediglich Krombacher und der VfB Stuttgart werbeberechtigt. Sofern von Krombacher gefordert, sind bestehende Werbeflächen durch Krombacher zu bedecken.

5.) Gewinner

5.1 Eine Jury von Krombacher, Stuttgarter Nachrichten und des VfB Stuttgart wird den Siegerverein unter den Bewerbervereinen aussuchen.

5.2 Der ausgewählte Verein wird schriftlich benachrichtigt.

6.) Der Siegerverein … … gewährt Krombacher für das Spiel am 25.06.14 gegen den VfB Stuttgart die exklusiven Ausschank- und Kommunikationsrechte für Bier- und Biermischgetränke sowie von Krombacher’s Fassbrause vor, während und nach dem Spiel. Von dieser Exklusivität wird der Ausschank vom Fass und die Ausgabe in der Flasche auf und in unmittelbarer Nähe zu dem Veranstaltungsgelände umfasst. Der Verein gewährleistet entsprechend, dass neben den Bieren der Marke Krombacher sowie CAB andere Biere, die zu derselben Sorte wie die ausgeschenkten Biere gehören, nicht auf dem Veranstaltungsgelände vertrieben oder ausgeschenkt werden.

7.) Haftungsbeschränkung Krombacher haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Der vorstehenden Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.