Marcus Prinz von Anhalt Foto: dpa

Die Verurteilung von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung ist rechtens. Der Bundesgerichtshof habe die Revision des 50-Jährigen verworfen, teilte das Augsburger Landgericht am Mittwoch mit.

Augsburg - Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung von Marcus Prinz von Anhalt zu drei Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung bestätigt. Wie das Augsburger Landgericht am Mittwoch mitteilte, habe der BGH die Revision des 50-Jährigen verworfen. Der Bordellbesitzer und selbst ernannte „Protzprinz“ war vor knapp einem Jahr in Augsburg verurteilt worden, weil er seine privaten Luxusautos wie Rolls Royce von der Steuer abgesetzt hatte.

Dies war bereits die zweite Verhandlung in Augsburg in dieser Sache. Das erste Urteil von 2015 zu vier Jahren Gefängnis hatten die Bundesrichter aus Karlsruhe noch kassiert und den Fall nach Augsburg zurückverwiesen. Bei dem neuen Schuldspruch hatte der BGH nun keine Einwände.

Anhalt hatte wegen der Vorwürfe bereits mehr als zwei Jahre in Untersuchungshaft gesessen. Da er somit bereits zwei Drittel seiner Strafe verbüßt hat, kann es gut sein, dass der 50-Jährige nicht mehr ins Gefängnis muss. Er ist derzeit auf freiem Fuß. Über die Aussetzung der Reststrafe zur Bewährung werde die Strafkammer, die den Prinzen verurteilt hat, später entscheiden, erklärte Landgerichtssprecher Claus Pätzel.

Der durch zahlreiche Fernsehauftritte bekannte Rotlicht-Unternehmer wurde als Marcus Eberhardt geboren. Den adelig klingenden Namen hat er von Frederic Prinz von Anhalt gekauft.