„Die Hand reichen beim Sterben und nicht zum Sterben“, sagt Michael Brand, CDU-Bundestagsabgeordneter. Foto: Bundestag

Bei der Sterbehilfe gibt es ein Problem: Wie kann man Beihilfe zu etwas verbieten, das selbst gar nicht unter Strafe steht?

Bei der Sterbehilfe gibt es ein Problem: Wie kann man Beihilfe zu etwas verbieten, das selbst gar nicht unter Strafe steht?

Berlin - Die Debatte beginnt ja erst. Aber schon wird deutlich, wie emotional und kompliziert die Diskussionen im Bundestag über ein Verbot der Sterbehilfe noch werden können. Aber auch das zeichnet sich ab: Da es in der Unionsfraktion „eine recht breite Mehrheit“ für ein Gesetz geben dürfte, das ein umfassendes Verbot der Suizidbeihilfe festschreibt, sind die Aussichten für die Verabschiedung eines entsprechendes Gesetzes nicht schlecht. In einer offenen Meinungsbildung ohne Fraktionszwang stehen die Chancen gut, dass sich genug Abgeordnete anderer Fraktionen diesem Vorstoß anschließen könnten.

Die Prognose stammt vom Fuldaer CDU-Bundestagsabgeordneten Michael Brand, der sich auf die Suche nach Verbündeten in allen Fraktionen des Bundestages gemacht hat. Er möchte nicht nur die gewerbsmäßige Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen, weil ein solches Gesetz „nicht ausreichend schützt“. Sein Anliegen beschreibt er so: „Die Hand reichen beim Sterben und nicht zum Sterben“, darauf komme es an. Dazu brauche es neben einem umfassenden Verbot der Sterbehilfe auch „verstärkte Unterstützung für Palliativmedizin und Hospiz-Arbeit“.

In der vergangenen Wahlperiode konnten sich Union und FDP nicht auf ein solches Gesetz einigen. Die damalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wollte zwar die gewerbsmäßige Beihilfe zum Sterben bestrafen. Ihr Vorschlag stellte aber nicht nur enge Angehörige, die ihrem Nächsten den Tod erleichtern, straffrei. Unter strengen Voraussetzungen sollte das auch für Ärzte und Pfleger gelten können, wenn ein „auf eine gewisse Dauer angelegtes zwischenmenschliches Verhältnis“ vorliege, das „ähnliche Solidaritätsgefühle wie – in der Regel – unter Angehörigen hervorruft“. Für die Union war damit eine Tür geöffnet. Deshalb verweigerte sie ihre Zustimmung. Nun soll mit dem neuen Koalitionspartner auch ein neuer Anlauf für ein generelles Verbot genommen werden. Streng genommen ist das ein zweiter Versuch, denn schon in den Koalitionsverhandlungen mit der SPD hatte die Union eine Verständigung über das Thema herbeizuführen versucht. Da aber hatte die SPD mit dem Argument abgeblockt, hier liege der klassische Fall einer Gewissensentscheidung vor. Nun wird es also sicher Gruppenanträge geben. Dabei ist die Stimmungslage in der SPD viel unklarer als in der Union.

Einig sind sich die Koalitionspartner allerdings darin, dass es zu einer „breiten, ernsten und offenen Debatte über alle Parteigrenzen hinweg“ kommen solle, wie es Michael Brand formuliert. Burkhard Lischka, der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, schlägt deshalb vor, die übliche Expertenanhörung nicht in den zuständigen Ausschüssen, sondern „im gesamten Plenum des Bundestages durchzuführen“.

Bedenken gegen ein umfassendes Verbot jeglicher Sterbehilfe kommt derweil aus der Rechtswissenschaft. Henning Rosenau, geschäftsführender Direktor des Instituts für Medizinrecht der Universität Augsburg, weist auf das Prinzip hin: „Keine Beihilfe ohne Haupttat.“ Daraus folge, dass „bei Straflosigkeit des Suizids auch die Anstiftung oder die Beihilfe zum Suizid straflos sind“. Selbsttötung steht aber in Deutschland nicht unter Strafe, und niemand hat die Absicht, daran etwas zu ändern. Diese nämlich, so fasst Rosenau die allgemeine Rechtsauffassung zusammen, „gehört zum Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen, das durch Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes verfassungsrechtlich garantiert wird“.