Wegen versuchten Totschlags muss sich ein 21-Jähriger am Landgericht verantworten. Foto: dpa

Ein Drogengeschäft, ein gefälschter 50-Euro-Schein und ein folgenschweres Gerangel in Steinheim: Ein 21-Jähriger soll wegen versuchten Totschlags für vier Jahre hinter Gitter, fordert der Staatsanwalt im Landgerichts-Prozess.

Steinheim - Aggression, Angst vor einer Waffe und Frust wegen Falschgeldes: für zwei junge Menschen aus Steinheim und Höpfigheim hat sich diese Kombination Ende Januar als folgenschwer erwiesen. Ein 34-Jähriger hatte eine zertrümmerte Gesichtshälfte, und ein 21-Jähriger muss sich in einem Prozess nun wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung verantworten.

Nach zwei Tagen der Beweisaufnahme hielten Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung am Freitag vor der Zweiten Großen Jugendstrafkammer des Landgerichts Heilbronn ihre Plädoyers und kamen zu unterschiedlichen Anträgen: Die Anklage forderte vier Jahre Gefängnis, die Verteidigung zwei Jahre auf Bewährung.

Fünf Sekunden verändern alles

„Alles, was sich der Angeklagte aufgebaut hat, ist in fünf Sekunden zunichtegemacht worden“, fasste der Nebenkläger seine Sicht auf das Geschehen am 28. Januar dieses Jahres zusammen. Laut der Anklage hat der 21-jährige Thai-Boxer sein Opfer mit einem Faustschlag ins Gesicht niedergestreckt. Als der 34-Jährige bewusstlos am Boden lag, soll der Angeklagte mit dem Fuß gegen den Kopf getreten haben. Der Hintergrund des Vorfalls war ein Drogengeschäft, bei dem das Opfer mit einem offenbar gefälschten 50-Euro-Schein bezahlt hatte. Der zunächst verbalen Auseinandersetzung darüber folgte ein Gerangel, bei dem der 34-Jährige nach den Schilderungen des Angeklagten und dessen anwesenden jüngeren Bruders eine Waffe zog und drohte. „Ich hatte Angst und wollte nicht, dass mir und meinem Bruder etwas passiert“, erklärte der Angeklagte seinen anschließenden körperlichen Ausraster. Jene Waffe will der Angeklagte selbst weggeworfen haben. Das Opfer und dessen Begleiter an jenem verhängnisvollen Abend sagten wiederum vor Gericht aus, es gebe sie gar nicht.

„Die Pistole halte ich für eine reine Schutzbehauptung, um eine Notwehrsituation zu beschreiben“, sagte der Staatsanwalt Joachim Müller-Kapteina in seinem Plädoyer. „Der Angeklagte wollte sich für das geplatzte Geschäft mit Falschgeld rächen und auch gegenüber dem jüngeren Bruder zeigen: ‚So etwas ist mit mir nicht zu machen.‘“ Betretene Stille herrschte im Gerichtssaal, als er fortfuhr: „Er ist Kampfsportler, er ist intelligent, und er hat billigend in Kauf genommen, dass der Tritt gegen den Kopf zum Tode führen kann.“

Angeklagter entschuldigt sich

Zugunsten des Angeklagten wertete der Staatsanwalt dessen Geständnis sowie das im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs bezahlte Schmerzensgeld, eine Entschuldigung beim Opfer und dass er nun an seiner Drogensucht und seiner Aggression arbeite. Wie schwierig die Haft für den jungen Mann ist, schilderte eine Vertreterin der Jugendhilfe. Dort reagiere er bedacht auf Provokationen und könne seine Aggressionen steuern. Ein großes Thema sei für ihn, dass er mit seiner Mutter und den jüngeren Brüdern erst mit elf Jahren nach Deutschland zum hier arbeitenden Vater gekommen sei.

„Wenn es die Pistole nicht gab, ist nicht erklärbar, warum mein Mandant so ausgerastet ist“, hielt der Verteidiger Alexander Knecht dagegen. Er wollte aber nicht ausschließen, dass die Tat einer Affekthandlung sehr nahe komme. „Es tut mir alles sehr leid, das wollte ich nicht“, sagte der 21-Jährige, „ich gehöre nicht in den Knast, ich gehöre zu meiner Familie.“ Das Urteil wird am kommenden Freitag gesprochen.