Klingler vor dem Cannstatter Amtsgericht: Das Urteil gegen sich will er anfechten, vielleicht aber auch nicht Foto: Martin Stollberg

Bernd Klingler will trotz seiner Verurteilung wegen Untreue Fraktionssprecher der AfD im Stuttgarter Gemeinderat bleiben. Die Fraktion stehe hinter ihm, sagt er.

Stuttgart - Alles ein Missverständnis – sowohl der Schuldspruch gegen ihn wegen Untreue als auch die möglichen Konsequenzen für ihn als Fraktionssprecher. AfD-Stadtrat Bernd Klingler sagte am Mittwoch gegenüber unserer Zeitung, dass sein Rücktritt nie zur Debatte gestanden habe. Bereits am Vorabend der Urteilsverkündung habe die vierköpfige AfD-Fraktion im Gemeinderat die Marschrichtung festgelegt. Und die lautet: Augen zu und durch. Trotz einer Verurteilung zu 14 Monaten Haft auf Bewährung werde er gemeinsam mit Lothar Maier Sprecher bleiben, so Klingler.

Er werde jetzt mal innerhalb der vorgeschriebenen Frist (eine Woche) Berufung gegen das Urteil einlegen, sagte Klingler. Ob er aber tatsächlich den Fall vor dem Landgericht neu aufrollen lässt, ist aber noch nicht sicher. Erst einmal will er gemeinsam mit seinem Anwalt die Chancen ausloten, das Urteil zu Fall zu bringen. Möglicherweise zieht er die Berufung dann wieder zurück.

Rücktritt? Den Gefallen will er der FDP nicht tun

Was Klingler in keinem Fall tun will: sein Mandat niederlegen. Den Gefallen werde er seiner früheren Fraktion, der FDP, nicht tun, sagte Klingler. Er wirft seinen früheren Parteifreunden eine Intrige vor. Sollte er sein Mandat niederlegen, käme der Nachrücker der FDP zugute, weil Klingler eigentlich für die FDP in den Gemeinderat gewählt wurde, Ende 2014 aber zur AfD wechselte.

Von den Bürgern erfahre er viel Zuspruch, sagte Klingler. Überall werde er angesprochen und ermahnt, jetzt bloß nicht aufzugeben. Der Zuspruch bei der politischen Konkurrenz hält sich allerdings in Grenzen. Der SPD-Kreisverband forderte Klingler auf, sein Mandat zurück zu geben. Mit seinem Verhalten beschädige er nicht nur sich, sondern auch das Ansehen des gesamten Gemeinderats.

Laut dem Urteil des Cannstatter Amtsgerichts hat Klingler 23 500 Euro an FDP-Fraktionsgeldern in den Jahren 2013 und 2014 für private Zwecke verwendet.