Sollen laut bisherigem Plan auch zum Kirchentag unterwegs sein: Die Nachtbusse der SSB Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Der von den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) vor einer Woche vorgestellte Sonderfahrplan mit einem dichteren und ausgedehnten Takt für den Deutschen Evangelischen Kirchentag kann womöglich nicht gefahren werden. Der SSB-Betriebsrat klagt gegen die Sonderdienste.

Stuttgart - Der von den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) vor einer Woche vorgestellte Sonderfahrplan mit einem dichteren und ausgedehnten Takt für den Deutschen Evangelischen Kirchentag kann womöglich nicht gefahren werden. Der SSB-Betriebsrat klagt gegen die angeordneten Dienste und will vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrplan erwirken. Er hat die Sonderdienste nicht genehmigt. Die Verhandlung ist am 2. Juni, einen Tag vor dem Start des Christentreffens, das vom 3. bis zum 7. Juni dauert.

Die beiden Streitparteien aus dem gleichen Unternehmen geben sich vor der am Dienstag auf 11 Uhr terminierten Verhandlung siegessicher. „Wir haben die Nachteile für die Belegschaft im Einzelfall dargestellt, die jetzige Zuspitzung hat nicht der Betriebsrat zu vertreten“, sagt der Anwalt Uwe Melzer. Teils seien Dienste über zehn, andere mit weniger als 7,5 Stunden geplant. Ein Gang zur Toilette sei bei knappen Zeitvorgaben für die Mitarbeiter nicht mehr drin.

Melzer hat die SSB-Beschäftigten bei bisher vier Verfahren zum Thema Fahrpläne vertreten, dabei ging es um 36 Einzelfälle. Zwar wurden die Anträge auf einstweilige Verfügung abgewiesen, über die jeweiligen Klagen hat das Arbeitsgericht aber noch nicht entschieden. „Das Hauptsacheverfahren werden wir voraussichtlich gewinnen, schließlich wurde das Betriebsverfassungsgesetz missachtet“, sagt Melzer.

Mit dem jetzigen Vorgehen gehe die SSB-Geschäftsführung „ein Risiko ein, welches ich nicht nachvollziehen kann“, sagt Melzer. Erst am 11. Mai habe die SSB-Führung den Fahrdienstausschuss und damit den Betriebsrat über die Dienstplanänderungen informiert. Dabei stehe seit dem 15. März fest, mit welchen Besucherzahlen beim Kirchentag gerechnet werden müsse. Am jenem Tag war Anmeldeschuss für Mitwirkende und Teilnehmende mit Quartierwunsch.

Reinhold Bauer, Personalvorstand der SSB, sieht den Zusatzverkehr für die erwarteten 100 000 Dauer- und 40 000 Tagesbesucher nicht gefährdet. „Wir haben bisher alle Anträge vor dem Arbeitsgericht abgewehrt“, sagt er. Der Betriebsrat wolle „viel zu viele Details wissen“, kritisiert der Vorstand, deshalb gebe es seit Monaten einen „großen Streit darüber, ob wir die Pläne überhaupt vorlegen müssen“.

Am 25. und 26. Juni soll der Grundsatzstreit wenn möglich entschieden werden. Dazu gibt es eine Einigungsstelle mit einem Vorsitzenden, den beide Parteien nach Querelen akzeptiert haben. Aufgerufen werden der Regeldienstplan für 2015 und alle Sonderdienstpläne.

Bei der Konzeption des Sondereinsatzes für den Kirchentag habe man sich an Parameter gehalten, die früher mit der Arbeitnehmervertretung ausgehandelt worden seien. Sie seien allerdings vom Betriebsrat einseitig gekündigt worden, moniert Bauer. Die Geschäftsführung wende die Regeln weiter an. „Der Verkehr am Kirchentag ist nicht einfach zu bewältigen, da ist man mit der Konzeption nicht fünf Wochen vorher fertig“, begründet er, warum die Dienstpläne erst am 11. Mai vorgelegt worden waren.