Interpol unterstützt die Polizeibehörden der 190 Mitgliedsstaaten bei der Fahndung nach Verbrechern – oder solchen, die von nationalen Gerichten dafür gehalten werden. Foto: dpa

Anglizismen und Bürokraten-Deutsch, Mode-Floskeln und aussterbende Begriffe – in unserer Sprach-Glosse hören wir genau hin. Wie die Menschen so reden, was sie sagen, wie sie’s meinen. Heute unter der Lupe: „Red Notice“.

Stuttgart - Der Kölner Schriftsteller Dogan Akhanli kann aufatmen. Schon bald dürfte er Spanien verlassen und nach Deutschland zurückkehren. Interpol hat seine „Red Notice“ gelöscht. Diese rote Ausschreibung – so die deutsche Übersetzung – ist formal gesehen ein Dringlichkeitsvermerk. Der Begriff stammt aus dem Strafprozessrecht und meint einen Haftbefehl. Dabei handelt es sich um offizielle Anordnungen eines Gerichts, eine Person umgehend in Haft zu nehmen und auszuliefern. Es existieren verschiedene Arten von Vollstreckungsdokumenten: Untersuchungshaftbefehl, Unterbringungsbefehl, Sicherungshaftbefehl, Vollstreckungshaftbefehl etc..

Internationaler Haftbefehl

Die „Red Notice“ fungiert als internationaler Haftbefehl, der von Interpol vollstreckt wird. Dieser internationalen Polizeibehörde mit Sitz im französischen Lyon gehören 190 akkreditierte Mitgliedsstaaten an – darunter die Türkei, Spanien und Deutschland. Wenn also ein türkisches Gericht die Festnahme eines anderen Staatsangehörigen auf dem Staatsgebiet eines Interpol-Mitglied-Landes anordnet, haben die Beamten zu spuren – wie im Fall Dogan Akhanli, der deutscher Staatsbürger ist. Wenn Interpol die „Red Notice“ löscht, entfällt die Rechtsgrundlage, nach der ein Gesuchter das Land nicht verlassen darf.

Acht „Notices“ Farben

Die Interpol-„Notices“ haben tatsächlich etwas mit Farbe zu tun. Sie sind nach ihren „Buntecken“ unterteilt in rot, blau, grün, gelb, schwarz, orange, lila und weiß. Jeder Farbe ist eine bestimmte Haftbefehlskategorie zugeordnet. Nachdem seine „Red Notice“ gelöscht wurde, ist Dogan Akhanli jetzt wieder ein völlig farbloser Typ.