Die Koalition hat sich bei der Änderung der Erbschaftsteuer unter Zeitdruck gesetzt. Foto: dpa

Seit einem Jahr streiten CDU/CSU und SPD über die Reform der Erbschaftsteuer. Am kommenden Mittwoch wollen die Koalitionsspitzen entscheiden.

Berlin - Nach schier endlosen Schleifen nimmt die große Koalition Anlauf, um über die Reform der Erbschaftsteuer zu entscheiden. Nach Informationen dieser Zeitung soll am kommenden Mittwoch der Koalitionsausschuss zusammenkommen, um die Neuerungen für Firmenerben auf den Weg zu bringen. Dem Vernehmen nach soll es am Montag ein Treffen geben, um die Sitzung vorzubereiten. Beim Treffen der Koalitionsspitzen stehen zwar noch weitere Themen an. Bei der Erbschaftsteuer haben sich Union und SPD aber selbst unter größten Zeitdruck gesetzt. Das Bundesverfassungsgericht gab dem Gesetzgeber in seiner Entscheidung von Dezember 2014 auf, bis Ende Juni 2016 die beanstandeten Teile des Gesetzes zu korrigieren. Die Koalition will nun versuchen, dass der Bundestag den Gesetzentwurf bis Mitte Juni verabschiedet. Das gäbe dem Bundesrat die Möglichkeit, das umstrittene Gesetz in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 8. Juli zu behandeln.

Wirtschaft will lieber den Spatz in der Hand

Die Spitzenverbände der Wirtschaft machen Druck, dass die Koalition das Gesetz schnell beschließt. „Der Spatz in der Hand ist uns lieber als die Taube auf dem Dach“, hieß es in einem Verband. Es sei kaum absehbar, was das Bundesverfassungsgericht unternehmen würde, wenn sich die Gesetzgebung um weitere Monate verzögert. Die Wirtschaftsverbände verweisen auf das Minderheitsvotum einiger Verfassungsrichter, die sich für eine weitaus stärkere Belastung von Firmenerben ausgesprochen haben. In seiner Entscheidung vom Dezember 2014 legte Karlsruhe fest, dass Verschonungsregeln für Kleinbetriebe sowie sehr große Familienunternehmen korrigiert werden müssen. Dazu verabschiedete das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU). Das war im Juli 2015. Die Unionsfraktion verlangte daraufhin jedoch Nachbesserungen. Die CSU befürchtet massive Nachteile für große Familienunternehmen.

Seit Februar 2016 liegt ein Konsenspapier der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Carsten Schneider (SPD) und Ralph Brinkhaus (CDU) vor. Damit zeigten sich die Wirtschaftsverbände in Berlin im Grundsatz einverstanden, sie fordern aber Nachbesserungen im Detail. Die Kompromisse gehen auch der CSU nicht weit genug. CSU-Chef Horst Seehofer will erreichen, dass die große Koalition den Familienunternehmen weiter entgegenkommt. Er forderte Korrekturen in acht Punkten. In Koalitionskreisen ist zwar die Einschätzung zu hören, dass die Sozialdemokraten bereit sind, einzelne Details noch zu verändern. Zu größeren Zugeständnissen sei die SPD aber nicht bereit, hieß es.

Stundungsregelungen im Gespräch

Gesprochen wird nach Informationen dieser Zeitung über eine großzügigere Stundungsregelung. Im Konsenspapier von CDU und SPD ist vorgesehen, dass Firmenerben nach dem Todesfall des Unternehmers einen Rechtsanspruch auf eine zehnjährige zinslose Stundung der Erbschaftsteuer erhalten sollen. Dies soll aber nur für das betriebsnotwendige Vermögen gelten. Die CSU will erreichen, dass die Stundung auch auf Schenkungen sowie das Verwaltungsvermögen (vermietete Grundstücke und Kapitalbeteiligungen bis 25 Prozent) ausgeweitet wird. Offenbar rechnet sich die CSU gute Chancen aus, dies in den Gesprächen zu erreichen. Verhandelt wird auch darüber, dass die Bedingungen für den 30-prozentigen „Vorab-Abschlag“ gelockert werden. Im Konsenspapier ist vorgesehen, dass ein Bewertungsabschlag von bis zu 30 Prozent möglich ist, wenn gesellschaftsrechtliche Beschränkungen von Dividenden und Ausschüttungen vereinbart worden sind. Die Verfügungsbeschränkungen müssen nach dem Konsenspapier zwei Jahre vor und 20 Jahre nach der Übertragung gelten. Angedacht ist nun, diese Frist auf zwei Jahre davor und zehn Jahre danach zu verkürzen.