Spieleapps aus dem Smartphone oder Tablet bergen viele Risiken. Eltern sollten daher genau hinsehen, was ihre Kinder spielen. Foto: Natallia Vintsik/Adobe Stock

Kinderleicht zu installieren und oft kostenlos: Spiele-Apps für Smartphone und Tablet. Die Stiftung Warentest hat 50 beliebte Spiele getestet – und kein einziges als unbedenklich eingestuft.

Stuttgart - Spieleapps sind bei Kindern und Jugendlichen beliebt: Laut einer Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nutzen 91 Prozent der 14- bis 25-Jährigen Spiele auf ihrem Smartphone. Doch die kinderleicht installierten, häufig zunächst kostenlosen Apps können sich als sehr teurer Spaß entpuppen – und häufig hapert es auch noch am Daten- und Jugendschutz. Zu diesem Ergebnis kommen die Stiftung Warentest und Jugendschutz.net, das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bund und Ländern für den Jugendschutz im Internet.

Hinter dem vermeintlich harmlosen Spielspaß steht ein ziemlich einträgliches Geschäftsmodell: Im Jahr 2016 brachten Spieleapps in Deutschland den Anbietern einen Umsatz von fast 410 Millionen Euro. Nur 17 Millionen davon stammen aus dem Verkauf der Apps. Den großen Rest verdienen die Anbieter später – unter anderem mit Käufen, die Nutzer während des Spiels tätigen. Hier geht es nicht immer mit rechten Dingen zu.

Keine einzige getestete App ist unbedenklich

Gemeinsam haben die Stiftung Warentest und Jugendschutz.net 50 beliebte und umsatzstarke Apps, die für Kinder freigegeben sind, auf Kinderschutz und Verbraucherfallen untersucht. „Was wir gefunden haben, ernüchtert“, sagt Danielle Leven, Projektleiterin für die Untersuchung bei der Stiftung Warentest. „Von den 50 Smartphone-Spielen ist kein einziges unbedenklich.“

Viele der Handyspiele haben keine Altersbeschränkung. Doch der Untersuchung zufolge schützt fast die Hälfte der Apps Kinder zu wenig vor Mobbing und unangemessener Kontaktaufnahme durch Fremde. 19 der getesteten Apps nerven die Nutzer zudem mit Werbung, die sich ohne klare Kennzeichnung mit dem Spiel vermischt.

Zahlreiche der vermeintlich kostenlosen Apps sind darüber hinaus echte Geldfallen, erklärt Warentesterin Leven. Viele Apps würden die Spieler subtil oder auch ziemlich plump zum Geldausgeben animieren. Die Spiele werden oft irreführend kostenlos beworben. Der Trick: „Viele Apps sind so programmiert, dass Spieler zunächst in kurzer Zeit große Fortschritte erzielen, dann aber ohne zusätzliches Spielgeld oder neue virtuelle Rohstoffe stagnieren“, so Leven. Die Spieler könnten dann abwarten und leiden – oder die Ressourcen für harte Euro im App- oder Playstore erwerben und vorankommen.

In-App-Käufe für 350 Euro

Kosten und Nutzen sind dabei oft schwer zu durchschauen. In drei der getesteten Spiele kosteten derartige In-App-Käufe sogar bis zu 350 Euro. Oft seien die Preise nicht transparent, und der Überblick über die Kosten könne schnell verloren gehen, kritisiert Leven. Mithilfe eines Passwortschutzes könnten Eltern allerdings spontane Käufe ihrer Kinder, die über die Mobilfunkrechnung abgerechnet werden, verhindern.

Nur bei vier der 50 getesteten Apps halten die Stiftung Warentest und Jugendschutz.net den Datenschutz und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für angemessen. Die meisten Apps sammeln Daten, etliche kontaktieren gleich beim Spielstart mehrere Werbenetzwerke. Eine der getesteten Apps erzeugte schon beim Start 87 Kontakte mit 13 Internetservern. Über die Hälfte der Apps senden zudem Daten, mit denen Nutzer identifiziert werden können.

Dabei spielen datenschutzrechtliche Aspekte wie beispielsweise die Erfassung, Verwendung und Weitergabe von persönlichen Daten für die Nutzer von Spieleapps eigentlich eine große Rolle, zeigt die Marktwächter-Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Demnach sind zwei Drittel der Nutzer besorgt darum, welche Daten von ihnen bei der Nutzung erfasst werden. 72 Prozent haben Bedenken, für welche Zwecke der Anbieter die persönlichen Daten nutzt. Die mögliche Weitergabe der persönlichen Daten an Dritte beunruhigt mehr als drei Viertel der Nutzer von Spieleapps.

Abofalle und mangelnder Datenschutz

„Datenschutz ist für Verbraucher auch bei Spiele-Apps ein großes Thema“, sagt Sebastian Schmidt, Teamleiter Marktwächter Digitale Welt bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Sie sorgen sich mehrheitlich, welche Daten erfasst, wie sie genutzt und an wen sie weitergegeben werden.“ Was mit ihren Daten geschieht, wenn sie derartige Apps auf ihrem Smartphone oder Tablet-Computer installieren, bleibe für Verbraucher jedoch oft ungewiss. Fünf Prozent aller Spieleapp-Nutzer haben der Umfrage zufolge außerdem schon einmal ungewollt ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen, sind also in eine Abofalle getappt. Hiervon sind der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz zufolge vor allem minderjährige Nutzer betroffen. „Unsere Erhebung zeigt: Die Nutzung von Spieleapps funktioniert häufig nicht reibungslos“, fasst Verbraucherschützer Schmidt zusammen.

Die Bundesregierung will derartigen Umtrieben dubioser Appanbieter jetzt einen Riegel vorschieben: „Wir müssen Kinder vor Interaktionsrisiken schützen und dies auch im Jugendschutzgesetz verankern“, sagte Ralf Kleindiek, Staatssekretär im Bundesjugendministerium, Anfang Juli bei einer Veranstaltung in Berlin. Eltern müssten verlässlich entscheiden können, ob eine App für ihr Kind geeignet ist, so Kleindiek. „Dafür brauchen sie zuverlässige und übersichtliche Angaben zu Inhalten, Kommunikation, Kosten und Datenströmen.“ Es müsse „elternleicht“ sein, der Verantwortung gegenüber seinen Kindern gerecht zu werden.

Wenn die Kostenfalle zuschnappt

Abofalle

Vielfach reicht ein unbedachtes oder versehentliches Antippen eines Links aus, um in einer per Smartphone-Spiel verbreiteten Abofalle zu landen. Dabei wird ein Vertrag juristisch gesehen eigentlich erst dann wirksam, wenn man sich per Button ausdrücklich zur Zahlung verpflichtet hat. Ein solcher Button muss gut lesbar mit den Wörtern „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer eindeutigen Formulierung wie „Kaufen“ beschriftet sein. Gerade die Zahlungspflicht wird jedoch von dubiosen Anbietern oftmals verschleiert – viele merken erst am Monatsende, wenn die Mobilfunkrechnung ins Haus flattert, dass sie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben.

Widerruf

Gegen derartige Abzockpraktiken sollte man sich mithilfe von Rechtsanwälten oder der Verbraucherzentrale zur Wehr setzen. Gerade wenn ein Minderjähriger in die Kostenfalle geraten ist, muss nicht alles verloren sein. Denn grundsätzlich müssen Eltern Käufen ihrer Sprösslinge zustimmen, damit ein wirksamer Kaufvertrag zustande kommt. Auch die Möglichkeit, getätigte Käufe zu widerrufen, sollte geprüft werden. Das gilt auch für ordnungsgemäß gekennzeichnete In-App-Käufe.

Passwort

Solche In-App-Käufe kann man verhindern, indem man das Konto in Apples App-Store oder Googles Playstore mit einem Passwort schützt.

Mitspielen

Die Stiftung Warentest rät, sich über die Inhalte und mögliche Fallen eines Smartphone-Spiels zu informieren, indem man zumindest am Anfang gemeinsam mit dem Kind spielt.