Autofahrer außer Kontrolle - damit werden auch andere gefährdet. Foto: Marcus Führer/dpa

Was die Fahrer eines VW Polo un deines Mercedes am Freitagmorgen gegen 5.50 Uhr auf der linken Fahrspur der B 10 in Richtung Stuttgart veranstalteten, wird nun nicht nur für den verunfallten Polo Folgen haben.

Esslingen - Ein 53 Jahre alter Fahrer eines VW Polo war nach Angaben der Polizei am Freitagmorgen gegen 5.50 Uhr auf der linken Fahrspur der B 10 in Richtung Stuttgart unterwegs. Nach Aussagen von Zeugen fuhr bei Oberesslingen ein Mercedes-Fahrer sehr dicht auf den Polo auf. Wohl aus Verärgerung über den Drängler hinter ihm bremste der VW-Fahrer ab und nötigte damit dem Mercedes-Fahrer ebenfalls zum Bremsen.

Polo landet nach Überschlag auf dem Dach

Danach wechselten beide Fahrer auf die rechte Spur. Nun setzte der ebenfalls 53 Jahre alte Mercedes-Lenker zum Überholen an, scherte kurz vor dem Polo wieder ein und revanchierte sich, indem er ebenfalls scharf abbremste. Der Polo-Fahrer musste ausweichen und bremsen, um einen Unfall zu vermeiden. Dabei verlor er die Kontrolle über den Kleinwagen.

Der Polo geriet ins Schleudern und prallte gegen die rechte Leitplanke. Von dieser prallte das Auto zurück, rammte den Mercedes, überschlug sich und blieb auf dem linken Fahrstreifen auf dem Dach liegen. Der Polo-Fahrer wurde verletzt und musste in eine Klinik eingeliefert werden. Nach Angaben der Polizei konnte er das Krankenhaus nach einigen Stunden wieder verlassen.

Der Gesamtsachschaden am Polo und am Mercedes, die beide abgeschleppt werden mussten, wird auf 3000 Euro geschätzt. Die B 10 wurde während der Unfallaufnahme und der Fahrbahnreinigung mit einer Kehrmaschine in Richtung Stuttgart gesperrt. Der daraus resultierende Stau führte auch zu Verkehrsbehinderungen auf der von Nürtingen zur B 10 führenden Bundesstraße 313.

Anzeigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr

Bei der Unfallaufnahme zeigten die Polizeibeamten die beiden Verkehrsrowdys wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr an. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin die Einziehung der Führerscheine der beiden Unfallbeteiligten noch am Unfallort an. Ob bei dem Unfall nicht auch die Straftat der fahrlässigen Körperverletzung im Spiel ist, lässt ein Polizeisprecher offen: „Das werden erst die Zeugenvernehmungen ergeben. Dabei wird man sehen, ob der Polo-Fahrer beim Ausweichen von selbst die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat.“

„Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist schwerwiegender als fahrlässige Körperverletzung. Der Gesetzgeber geht dabei schon davon aus, dass Leib und Leben mindestens eines Verkehrsteilnehmers gefährdet wird. Der Strafrahmen sieht dafür Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen vor“, sagt Claudia Krauth, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart. Bei fahrlässiger Körperverletzung, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, entscheide der Richter zwischen Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Bei der Strafzumessung vor Gericht richte man sich stets nach dem Delikt mit der schwersten Strafandrohung, in diesem Falle eben des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr.