Ein Vater spricht mit seinem auf einem Schlitten sitzenden Sohn. Experten plädieren für längere Fristen im gemeinschaftlichen Sorgerecht Foto: dpa

Der Rechtsausschuss des Bundestags sieht die letzte Hürde für ein gemeinschafliches Sorgerecht nichtverheirateter Eltern ausgeräumt.

Berlin - Der Rechtsausschuss des Bundestags sieht die letzte Hürde für ein gemeinschafliches Sorgerecht nichtverheirateter Eltern ausgeräumt. Stephan Thomae, Sorgerechtsexperte der FDP, sagte unserer Zeitung am Freitag: „Auch die Vorbehalte gegen die sechswöchige Einspruchsfrist der Kindsmutter sind entkräftet. Es ist ausreichend, wenn die Mutter einen kurzen schriftlichen Hinweis gibt, welche Kindeswohl gefährdenden Gründe dagegen sprechen könnten, dem Vater das Mitsorgerecht zu erteilen. Es bedarf keiner ausgefeilten Widerspruchsbegründung.“ Es sei dann Aufgabe des Familienrichters zu entscheiden, ob er Ermittlungen zu den von der Mutter angegebenen Gründen aufnimmt.

Interessenverbände halten es für nicht zumutbar, dass eine Mutter in den ersten sechs Wochen nach der Geburt entscheiden muss, ob sie Einspruch gegen das gemeinschaftliche Sorgerecht einlegt. Äußert sie sich nicht oder kann keine dem Kindeswohl im Weg stehenden Gründe angeben, soll der willige Vater gleichberechtigt das Sorgerecht erhalten. Das muss er allerdings aktiv beantragen. Der Interessenverband Unterhalt und Familienrecht hält dagegen die Sechswochenfrist für kaum vermittelbar. In diese Zeit fielen Entscheidungen wie Namensgebung oder Religionszugehörigkeit, die nur ein Elternteil unumkehrbar treffen würde.

Im Januar wird der Bundestag über den entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung abstimmen. Bisher hat der unbegründete Widerspruch der Mutter ausgereicht, um dem unverheirateten Vater das Sorgerecht zu verweigern. Künftig geht der sorgerechtswillige Vater nur dann leer aus, wenn das Familiengericht Hinweise sieht, dass die gemeinsame Sorge dem Kind schadet. Grundsätzlich sei davon auszugehen, dass die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl nicht widerspreche, heißt es im Gesetzentwurf. Entsprechend schneller und einfacher soll das gemeinsame Sorgerecht auch auf nichtverheiratete Väter übergehen.