Ein Bewohner der Landeserstaufnahmstelle in Meßstetten beäugt ein Plakat und ein Verbotsschild, die in arabischer Schrift darauf hinweisen, dass innerhalb der Landeserstaufnahmstelle keine Feuerwerkskörper gezündet werden dürfen. Foto: dpa

In Deutschland hat das Knallen und Böllern an Silvester Tradition. Feuerwerksspektakel wird es auf dem Gelände der Flüchtlingsheime allerdings nicht geben.

Stuttgart - Knaller, Raketen, Böller: Die Regierungspräsidien im Südwesten wollen keine Feuerwerksspektakel in den Flüchtlingsunterkünften an Silvester. Wegen des Brandschutzes und der Verletzungsgefahr sowie möglicher psychischer Probleme traumatisierter Bürgerkriegsflüchtlinge solle auf das Zünden von Feuerwerkskörpern verzichtet werden, beschrieb der Sprecher des Integrationsministerium die Linie der Behörden. Was vor den Quartieren passiere, könne man allerdings nicht kontrollieren. Derzeit leben in der Erstaufnahme des Landes gut 33.000 Schutzsuchende.

In Deutschland darf nur am 31. Dezember und am 1. Januar geknallt werden - und das längst nicht überall. In der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz heißt es: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.“ Kommunen können darüber hinaus weitere Verbotsbereiche bestimmen.

In der Landeserstaufnahmeeinrichtung (Lea) in Ellwangen sagte Leiter Berthold Weiß, Böller seien wie Waffen und Drogen auf dem Gelände der Unterkunft tabu. „Uns geht es um die Sicherheit“, betonte er. In der Lea in Meßstetten hingen bereits Piktogramme mit durchgestrichenen Raketen, berichtete Einrichtungsleiter Frank Maier. Die Flüchtlinge würden auch über den Feuerwerksbrauch in Deutschland aufgeklärt. Maier macht sich aber keine großen Sorgen. „Wir haben hier einen Truppenübungsplatz nebenan und ständig Böllergeräusche übers Jahr verteilt“, sagte er. „Wir machen viel Aufklärungsarbeit.“

Vielleicht wollen sich Flüchtlinge an der Tradition beteiligen

„In den Leas und Einrichtungen ist Feuerwerk verboten, was davor passiert, entzieht sich unserer Macht“, sagte Sprecher Steffen Fink vom Regierungspräsidium Tübingen. Das liegt in der Verantwortung der Kommunen.

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg hatte sich bereits vor mehreren Wochen auch für ein Verbot von Böllern vor Flüchtlingsunterkünften ausgesprochen. „Das würde ein Zeichen der Rücksichtnahme setzen“, sagte der Geschäftsführer des Landesverbands, Karl-Ludwig Böttcher. Die örtlichen Ordnungsbehörden in den Kommunen seien gut beraten, entsprechende Verbote zu prüfen und auszusprechen.

Eine solche Empfehlung will der Gemeindetag Baden-Württemberg nicht geben. „Dass wir jetzt ein pauschales Verbot aussprechen, das wollen und können wir nicht“, sagte Sprecherin Kristina Fabijancic-Müller. „Es kann ja sein, dass Flüchtlinge sich an der Tradition beteiligen möchten.“ Die Gemeinden wüssten um die Lage vor Ort und könnten deshalb selbst am besten über ein Verbot entscheiden.