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Sicherungsverwahrung EU-Urteil hilft Schwerverbrechern

Rainer Wehaus, vom 19.05.2010 18:55 Uhr
Justizminister Goll Foto: dpa
Justizminister Goll Foto: dpa

Stuttgart - Aufgrund eines EU-Urteils müssen womöglich bald 17 rückfallgefährdete Schwerverbrecher aus baden-württembergischen Gefängnissen entlassen werden. Das Land rüstet sich schon mal für eine anschließende Überwachung.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kürzlich in letzter Instanz entschieden, dass die Sicherungsverwahrung bei Straftätern nicht rückwirkend verlängert werden darf. Dies verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter in einem Fall und sprachen dem Häftling für die Jahre, die er ihrer Ansicht nach zu viel im Gefängnis saß, eine Entschädigung in Höhe von 50.000 Euro zu.

Hintergrund der Entscheidung ist eine Gesetzesänderung aus dem Jahr 1998. Damals schaffte die Bundesregierung die Obergrenze für eine Sicherungsverwahrung (zehn Jahre) ab. Seitdem können Straftäter, die ihre Haft zwar abgesessen haben, aber noch immer als gemeingefährlich gelten, theoretisch bis zu ihrem Tod im Gefängnis gehalten werden. Alle zwei Jahre wird die Maßnahme überprüft.

Das Gesetz trat damals auch rückwirkend in Kraft, das heißt: Kriminelle, die damals bereits in Sicherungsverwahrung saßen, aber mit einer Entlassung nach spätestens zehn Jahren rechnen durften, wurden von der neuen Härte auch erwischt. Einer von ihnen klagte dagegen und bekam nun recht.

Kommentare (8)
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NOV
10
09:28 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Wieso immer dieser Fehler ?
Mal fernab der teils niveauslosen Kommentare würde ich gerne mal klarstellen, dass dies kein "EU-Urteil" ist, sondern das der EGMR nichts aber auch garnichts mit dem EuGH zu tun hat, er hat auch nichts mit den Strukturen der EU zu tun, es gibt zwar gewisse Überlegungen und auch jetzt schon gewisse Überschneidungen aber auch Abstiummungen des Rechts aber die EU ist nicht EGMR !
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OKT
17
18:15 Uhr, geschrieben von simsam
nein nicht im Namen des Volkes!
So was kann es nicht geben aber es tut es doch! Es muss ein Gesetz geschaffen werden die diese Kindermörder und Kinderschänder wegsperren lässt! es liegt an uns Bürger hier was zu unternehmen! Ansonsten öffnet sich für diese Straftäter und für die potenziellen Täter Tür und Tor! Wehrt euch!
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AUG
11
10:58 Uhr, geschrieben von Anonymer Benutzer
Das Volk muss wieder auf die Straße gehen !!!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte müsste wohl eher Europäischer Gerichtshof für Verbrecherrechte heißen. Eine Regierung hat zuallererst Verantwortung vorm Volk, vor allen vor denen die brav arbeiten gehen, ihre Familien versorgen und ihre Steuern zahlen. Wie lange wollen wir uns diese Scheiße noch bieten lassen, egal ob EU, EGMR, Bundesregierung. Gerichtsurteile sind keine Quantenphysik, sie müssen für ein 13-jähriges Kind nachvollziehbar sein !!! Bin ja mal gespannt was zur nächsten Bundestagswahl rauskommt. Es kocht gewaltig im Volk. Und zu Herrn Tost kann ich nur sagen: christlich denken ist gut, denn ich bin auch Christ, aber eine Regierung hat auch Verantwortung vor Gott. Lesen Sie mal Römer 13. Dort steht das die Obrigkeit das Schwert in ihren Händen hält. Für Martin Luther und andere große christliche Denker war die Todesstrafe völlig normal. Auch für mich ist sie das - und bin kein Nazi ! Wenn das so weiter geht müssen wir eben wieder als Volk auf die Straße gehen, diesmal aber gesamtdeutsch !!! Schönen Spätsommer wünscht euch Janko aus Dresden
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