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Sicherungsverwahrung Entlassene Sextäter sollen in Psychiatrie

Rainer Wehaus, vom 20.10.2010 18:05 Uhr
Was tun mit entlassenen Sextätern, wenn sie nicht mehr hinter Gittern sind? Foto: dpa
Was tun mit entlassenen Sextätern, wenn sie nicht mehr hinter Gittern sind? Foto: dpa
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Stuttgart/Berlin -  Gefährliche Sextäter, die aus dem Gefängnis entlassen werden müssen, sollen bald in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen werden können.

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine Gesetzesänderung zur Reform der Sicherungsverwahrung auf den Weg gebracht. Baden-Württembergs Justizminister Ulrich Goll (FDP) begrüßte das Vorhaben, denn im Südwesten ist das Problem mit entlassenen Sextätern besonders groß. Aufgrund einer ungewöhnlich großzügigen Entlassungspraxis des OLG Karlsruhe sind in den vergangenen Monaten neun Straftäter auf freien Fuß gekommen, die rund um die Uhr von der Polizei überwacht werden müssen. Das Gericht berief sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg, das eine rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung für Unrecht erklärt hatte.

"Wir machen alles, was rechtlich möglich ist"

Nach Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes können die neun Entlassenen daraufhin untersucht werden, ob sie aufgrund einer psychischen Störung eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. Dann dürften sie in speziellen psychiatrischen Einrichtungen untergebracht werden, die das Land erst noch schaffen muss. Das Gesetz könnte auch Anwendung finden bei etwa 25 weiteren Strafätern, die in den kommenden Jahren im Südwesten wegen des Straßburger Urteils wohl ebenfalls aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden müssen.

Experten gehen allerdings davon aus, dass nur bei einem geringen Teil der Betroffenen eine psychische Störung im Sinne des Gesetzes nachgewiesen werden kann. Dann aber könnten sie ab kommenden Jahr wenigstens durch eine elektronische Fußfessel überwacht werden, was die Polizei entlasten würde. Auch diese Möglichkeit wird durch das neue Bundesgesetz geschaffen. "Wir machen alles, was rechtlich möglich ist, um die Sicherheit unserer Bürger zu gewährleisten", versprach Goll.

In die neuen psychiatrischen Einrichtungen sollen auch jene Straftäter kommen, die derzeit noch in nachträglicher Sicherungsverwahrung sitzen. Diese wird nämlich abgeschafft. Statt dessen werden den Richtern mehr Möglichkeiten an die Hand gegeben, bereits zum Zeitpunkt des Urteils eine Sicherungsverwahrung zu ermöglichen.

 

Kommentare (5)
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JUL
23
10:52 Uhr, geschrieben von Frank
Kastration
Wer probleme hat mit der Sexualität sollte die möglichkeit haben sich beim Arzt Kastrieren zu lassen.Ohne großen Aufwand.Ich gehöhre zu der betroffenden Gruppe.Und würde mich sofort Kastrieren lassen.
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OKT
23
21:41 Uhr, geschrieben von M. Deeg
Gefährlichkeit ist keine Krankheit...
die deutsche Gesetzgebung sperrt zum "Schutz der Allgemeinheit" seit Jahren Heiratsschwindler oder notorische Einbrecher in die "Sicherungsverwahrung". Und nun beklagt sie sich darüber, dass sie vom Europäischen Gerichtshof aufgezeigt bekommt, dass es so nicht geht und auch Straftäter den Schutz von Menschenrechten genießen. Was für eine Farce. Und das Parkett johlt ob der Gefährdung durch "Sexualstraftäter", die nun plötzlich auf die Bürger losgelassen werden. Das sind Versäumnisse, die seit langem bekannt sind und ignoriert wurden. Zum Glück gibt´s "Tatort Internet"...die beschleunigen den Rückschritt in Richtung 15. Jahrhundert, und am Gesetzgeber vorbei, der selig pennt.
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OKT
23
16:18 Uhr, geschrieben von Helmut Schalk
Gehören Sexualstraftäter in die Psychiatrie?
Mir ist noch nicht ganz klar wie das gehen soll, dass man einen nicht psychisch Kranken aber triebhaft gesteuerten Sexualstraftäter in die Psychiatrie einweisen kann. Psychiatrien sind doch für seelich und geistig kranke Menschen oder auch seelisch/geistig kranke Straftäter zur Unterbringung da. Bei den Sexualtätern handelt es sich um eine ganz andere Tätergruppe, mit sehr triebhaften und im Trieb nicht steuerbaren Neigungen. Wenn dieses unkontrollierte Triebverhalten in Straftaten ausartet, gehört er doch ins Gefängnis und nicht in die Psychiatrie, wo für die wirklich psychisch Kranken schon kein Platz mehr ist. Man hört doch immer öfter, dass sich Gutachter bei Entlassungen von Sexualstraftätern untereinander über die Gefährlichkeit nicht einig sind und dadurch nicht selten Fehlentscheidungen passieren. In meiner Dienstzeit (als man im Vollzugskrankenhaus noch freiwillige Kastrationen vornahm), war es nicht selten, dass langstrafige Sexualtäter um unsere Hilfe bettelten kastriert zu werden, weil sie mit ihrer Triebhaftigkeit nicht fertig wurden. Sie hatten panische Angst wieder Rückfällig zu werden und wir sollten uns für sie bei den Behörden, die in der Überprüfung ob oder nicht Kastration doch sehr streng waren einsetzen. Der Trieb wurde um circa 40 % reduziert.
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