Landgericht verhängt hohe Haftstrafe für Missbrauch von Kindern Foto: dpa

Ein 44-jähriger Mann aus dem Kreis Ludwigsburg muss wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.

Ludwigsburg - Häufig nutzen Angeklagte das letzte Wort vor Gericht für eine Rechtfertigung oder einen Erklärungsversuch. Manche streiten die Taten bis zuletzt ab. Der 44-jährige Mann aus dem Kreis Ludwigsburg, der sich seit Ende Oktober wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Vergewaltigung vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten muss, verzichtet am letzten Verhandlungstag auf all das. „Ich weiß nicht, wie ich mich verteidigen kann“, sagt er unter Tränen. „Was ich gemacht habe, ist nicht zu entschuldigen.“ Er könne nur hoffen, dass seinen Opfern geholfen werde.

Die Opfer – das sind eine junge Frau und ein junger Mann. Als sie zu Opfern wurden, waren sie noch Kinder, sieben und zehn Jahre alt. Über drei Jahre hinweg hat der Angeklagte die Kinder seiner damaligen Lebensgefährtin sexuell missbraucht und vergewaltigt, in 173 Fällen. Warum er das tat? „Ich weiß es nicht, ich kann es nicht nachvollziehen“, sagt der Mann.

Wegen des Geständnisses war in dem Verfahren keine umfangreiche Beweisaufnahme notwendig. Am Ende liegen auch der Staatsanwalt und die Verteidigerin nicht allzu weit auseinander. Der Ankläger fordert mindestens sechs Jahre Gefängnis, die Verteidigerin plädiert für eine Strafe „unter fünf Jahren“. Die siebte Große Strafkammer verurteilt den Mann schließlich zu fünfeinhalb Jahren. „Wenn man aus so einem Verfahren herausgeht, dann ist es meistens sehr unbefriedigend“, sagt der Vorsitzende Richter. „Denn auf allen Seiten sieht man nur Not und Elend.“

Die Opfer leiden nach mehr als zehn Jahren noch immer unter den Übergriffen. Die junge Frau, so schildert es die Nebenklagevertreterin, sei depressiv und ängstlich, ihr Bruder wütend und voller Frust, beide hätten nie Fuß fassen können in ihrem Leben.