Stiefvater wegen sexuellen Missbrauchs zu fünf Jahren verurteil. Foto: dpa-Zentralbild

Das Landgericht Stuttgart hat einen 46-jährigen Mann aus Backnang zu fünf Jahren Haft verurteilt. Er hatte zugegeben, seine Stieftochter seit ihrem zwölften Lebensjahr sexuell missbraucht zu haben.

Backnang - Es sei eine Binsenweisheit, sagt die Anwältin des heute 14-jährigen Mädchens, dass sexuell missbrauchte Kinder die psychischen Folgen daraus viele Jahre lang, wenn nicht das ganze Leben mit sich herumtrügen. Scheinbar hat sich das jedoch nicht überall herumgesprochen, denn der Fall, den die 4. Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts am Freitag mit dem Urteil abgeschlossen hat, ist von atemberaubender Perfidie geprägt. Der 46-jährige Angeklagte, der gestanden hat die 14-Jährige, seine Stieftochter, seit ihrem zwölften Lebensjahr immer wieder sexuell missbraucht zu haben, hat seine Taten größtenteils in der Wohnung der Familie begangen.

Stieftochter mit Drohungen und Schlägen gefügig gemacht

„Nicht einmal am sichersten Ort, den ein Kind kennt, sein Kinderbett, war sie sicher“, beschrieb Cornelie Eßlinger-Graf, die Vorsitzende Richterin der Jugendschutzkammer, das Elend des Mädchens. Als ein sehr schüchternes Mädchen beschrieb eine Polizistin den Teenager. Sie hatte das Mädchen befragt, nachdem es sich erst einer Freundin, dann der Mutter anvertraut hatte. Angst sei der Grund gewesen, dass die heute 14-Jährige erst nach zwei Jahren etwas gesagt habe. Der 46-Jährige, den sie seit ihrem fünften Lebensjahr kennt, hatte gedroht, sie zu ihrem leiblichen Vater zu schicken, der in der Türkei lebt, wenn sie etwas sage. Um das Mädchen gefügig zu machen, schlug er es, einmal auch mit einem Gürtel auf die Hand und das Gesäß.

Erst als das Mädchen sein Martyrium nicht mehr ertrug, redete es mit seiner Freundin. „Das Wochenende kommt, ich halte es nicht mehr aus“, sagte sie zu dieser. Der 46-Jährige verging sich meist an Wochenenden an seiner Stieftochter. Das hat er schließlich zugegeben, wenn auch nur indirekt. Sein Verteidiger verlas in seinem Namen das Geständnis. „Es gibt Anzeichen dafür, dass er aus großer Scham nicht in der Lage war, die Taten zu gestehen“, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Anwältin der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin zugelassen war, aber nicht persönlich im Gericht erscheinen musste, deutete sein Verhalten anders. „Ein von Reue und Einsicht getragenes Geständnis sieht anders aus. Auch das Verhalten des Angeklagten während der Verhandlung spricht nicht dafür, dass er seine Handlungen einsieht.“

Gericht rechnet Geständnis hoch an

Das Gericht rechnete dem 46-Jährigen hingegen das Geständnis hoch an. In einer Absprache, angeregt vom Verteidiger, einigte sich das Gericht mit ihm und der Staatsanwaltschaft darauf, bei einem Geständnis eine Strafe zwischen vier Jahren und neun Monaten und fünf Jahren und drei Monaten zu verhängen. Das übliche Strafmaß, das für die Verbrechen des Mannes gilt, reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft. „Ohne das Geständnis wäre Ihre Strafe zwischen sechs Jahren und sechs Jahren und sechs Monaten ausgefallen“, so die Vorsitzende Richterin.

Das Urteil zeigte sichtlich Wirkung bei dem Angeklagten. Zitternd und mit gesenktem Kopf hörte er Cornelie Eßlinger-Graf zu, die in direkten Worten, aber fair ausführte, welche Überlegungen die Jugendschutzkammer zu ihrem Urteil geführt hatten. So schilderte sie nochmals die Angaben des Mädchens, es habe den Stiefvater zuerst durchaus gern gehabt, obwohl dieser manchmal rechthaberisch gewesen sei. Das änderte sich natürlich schlagartig, als die Übergriffe begannen. „Schmerzhaft und ekelhaft“ habe das Kind die sexuellen Praktiken empfunden, zu denen es von dem 46-Jährigen gezwungen wurde. Dieser nötigte das Mädchen sogar, die Anti-Babypillen seiner Frau zu nehmen, um einer Schwangerschaft vorzubeugen. Die Frau, die nichts von den Taten gewusst hatte, hat sich von dem Mann getrennt.