Ein 28-Jähriger steht vor Gericht, weil er zwei Frauen überfallen haben soll. Foto: dpa

Ein 28 Jahre alter Mann steht vor dem Landgericht Stuttgart, weil er in der Stuttgarter City und in Karlsruhe je eine Frau überfallen haben soll. Der Angeklagte bekommt kaum ein Wort heraus.

Stuttgart - Ein 28 Jahre alter Mann soll 2013 versucht haben, eine Frau zu vergewaltigen. Zwei Jahre später blieb es bei einem weiteren Opfer wieder beim Versuch. Vor der 17. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart muss er sich jetzt nicht nur dafür verantworten, ihm werden auch sexuelle Nötigung und vorsätzliche Körperverletzung vorgeworfen.

Im zweiten Fall hat die Polizei den Mann laut Anklage in einer Tiefgarageneinfahrt an der Hospitalstrafe auf frischer Tat ertappt. Das Opfer soll stark alkoholisiert gewesen sein. Der Angeklagte ging angeblich sehr rabiat vor. Nach einem Abgleich seines genetischen Fingerabdrucks mit der DNA-Datei der Polizei ist die Staatsanwaltschaft sicher, dass auch eine versuchte Vergewaltigung in Karlsruhe zwei Jahre zuvor auf das Konto des Angeklagten geht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der mutmaßliche Täter vom Hospitalhof auch seinerzeit nachts in Karlsruhe übergriffig geworden ist, liegt demnach bei knapp 100 Prozent. Das habe die Analyse von Hautresten ergeben, die unter den Fingernägeln des Opfers gefunden worden seien, so die Staatsanwaltschaft.

Richterin: „Können Sie überhaupt sprechen?“

Trotz der aus Sicht des Gerichts erdrückenden Beweislast war der Angeklagte nicht bereit, das Geschehene aus seiner Warte zu schildern. Nachdem der Angeklagte auch nach mehrmaligem Nachfragen der Vorsitzenden Richterin Jasmin Neher-Klein keine Reaktion zeigte, als diese fragte, ob die verlesenen Personalien denn stimmten, platzte ihr der Kragen. „Können Sie überhaupt sprechen?“, fragte sie. Ein kurzes Kopfnicken sollte wohl bedeuten, dass die Angaben richtig waren.

Auch der Verteidiger des Angeklagten versuchte vergebens, seinen Mandanten dazu zu bewegen, Angaben zu den Anschuldigungen zu machen. Nach einer kurzer Unterredungspause war das Schluchzen des mutmaßlichen Sexualstraftäters schon von weitem durch die Gänge zu hören. Zurück auf der Anklagebank, beteuerte dieser immer wieder unter Tränen, die Tat nicht begangen zu haben, was er bei Gott schwor. Außer der gebetsmühlenartigen Wiederholung dessen ließ er sich auf keine Gespräche mit dem Gericht ein.

Die Polizeistreife bestätigte im Zeugenstand die Vorwürfe der Anklage, was den zweiten Vorfall in Stuttgart anging. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt.