Nach Stuttgart führt auch Freiburg die Sexsteuer ein – erreicht damit aber bei weitem nicht das gesamte Gewerbe. Foto: dpa

Für Kommunen eine willkommene Einnahmequelle: Nach Stuttgart führt auch Freiburg die Sexsteuer ein – erreicht damit aber bei weitem nicht das gesamte Gewerbe.

Freiburg/Stuttgart - „. . . doch Freudenhäuser müssen raus, damit in dieser schönen Stadt das Laster keine Chance hat“, sang einst die Spyder Murphy Gang in ihrem Hit „Skandal im Sperrbezirk“.

Wenn es nur so einfach wäre. Natürlich gibt es auch heute noch Sperrgebiete, in denen sich keine Freudenhäuser – gemeint sind Bordelle und bordellartige Einrichtungen, wie es im Behördendeutsch heißt – ansiedeln dürfen. Doch die sind auch gar nicht das Problem. Prostitution findet nämlich nicht nur dort statt, sondern auch in einschlägigen Bars, Saunen, Clubs, Terminwohnungen und Wohnwagen. In Freiburg hat deren Zahl zuletzt überhandgenommen. Die Stadt schätzt sie inzwischen auf 80 – vor sieben Jahren waren es noch 30. Auch die Zahl der Beschwerden wegen Ruhestörung ist stark gestiegen.

Aus diesem Grund hat die Verwaltung beschlossen, es Städten wie Frankfurt, Köln und Berlin gleichzutun und eine Sexsteuer einzuführen. Dadurch erhofft man sich einen Eindämmungs- beziehungsweise Verdrängungseffekt. „Das ist gesellschaftliche Realität, daher wollen wir das Thema im Interesse der ganzen Stadt regeln“, meint Freiburgs Baubürgermeister Martin Haag.

Erotikbranche will lieber Freier zur Kasse bitten

Auch die Landeshauptstadt erhebt seit diesem Jahr eine Vergnügungsteuer, wie der Beitrag nach dem Kommunalabgabegesetz offiziell heißt. Der Satz ist derselbe wie in Freiburg und richtet sich wie bei Wettbüros nach der Größe der Zimmer: zehn Euro pro Quadratmeter. Freiburg rechnet mit Einnahmen von 860 000 Euro pro Jahr, in Stuttgart spülen die Rotlichtbetriebe rund eine Million in die klamme Kasse. Besteuert werden nur die Arbeitsräume. Lohnsteuer bezahlen Prostituierte bereits – zumindest der Theorie nach. Nachdem das älteste Gewerbe der Welt seit 2002 nicht mehr als sittenwidrig und damit als herkömmliche Tätigkeit gilt, können sich Prostituierte sozialversichern lassen. Sie zahlen dann Einkommensteuer beziehungsweise Umsatzsteuer.

In Freiburg legt man Wert darauf, dass nicht die Prostituierten selbst für die Sexsteuer aufkommen müssen – es sei denn, sie arbeiten selbstständig. Auch sogenannte Gelegenheitsprostitution in Privatwohnungen soll außen vor bleiben. Zur Kasse gebeten werden sollen nur die Betreiber des Geschäfts.

Damit ist nach Meinung von Sozialarbeitern und Hilfsorganisationen für Prostituierte das Problem aber nicht gelöst. Zuhälter und Vermieter würden sich das verloren gehende Geld auf anderem Wege wieder hereinholen – sprich: über die Frauen, die noch mehr anschaffen müssten, um den gleichen Preis zu erzielen. Denn der Konkurrenzdruck ist riesig, nicht zuletzt durch den boomenden Straßenstrich. Hierher strömen immer mehr junge Sex-Arbeiterinnen aus Osteuropa, vor allem aus den EU-Ländern Rumänien und Bulgarien. Das Motto: Es gibt immer eine, die es noch billiger macht – und das steuerfrei, also schwarz.

Für den Unternehmerverband Erotikgewerbe Deutschland (UEGD) ist schon „der Gedanke, Vergnügen zu besteuern, ein Anachronismus“. Die Organisation will nicht einsehen, warum nicht der Vergnügungsempfänger, also der Freier, besteuert wird, dessen Vergnügen durch die Steuer gemaßregelt werden sollte, sondern pauschal der „Vergnügungsgeber“. Dass dieser auch Abgaben zu entrichten habe, selbst wenn er keine oder nur wenige Einnahmen hat, sei für den Staat ein „Freibrief zum Gelddrucken“, urteilt der UEGD.

Liebesschaukeln statt Betten

„Besteuert werden diejenigen, die am meisten profitieren“, entgegnet eine Sprecherin der Stadt Freiburg. „Das sind nun mal die Betreiber.“ Und was die fixe Abgabe, losgelöst von den Einnahmen, angeht: „Dieses Risiko trägt jeder Unternehmer.“

Der baden-württembergische Städtetag sieht in der Steuer ebenfalls kein rechtliches Problem – wie im Übrigen auch schon mehrere Verwaltungsgerichte zuvor. „Steuereinnahmen sind immer hochwillkommen“, sagt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin Stefanie Hinz. Mit Filderstadt, Leinfelden-Echterdingen, Sindelfingen und Konstanz nennt sie weitere Städte im Land, die eine Sexsteuer erheben – ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Manche besteuern statt der Zimmerfläche auch die Zahl der Betten. Was den UEGD zu der sarkastischen Empfehlung an seine Mitgliedsbetriebe verleitet, sexuelle Dienstleistungen künftig „auf Kissenlandschaften auf dem Fußboden zu verrichten – oder Liebesschaukeln einzusetzen“.