In der Leonhardstraße läuft der Sex-Betrieb ohne Genehmigung der Stadt Foto: Leif Piechowski

Ein Hausherr aus der Leonhardstraße nutzt alle juristischen Winkelzüge, sein Ziel zu erreichen. Er will den Sexbetrieb in seinen Häusern offenbar so lang wie möglich am Laufen halten. Das vermutet jedenfalls der Rechtsanwalt der Stadt Stuttgart. Zurzeit verweise der Hausbesitzer auf seinen Schweizer Mieter, der sich seinen Anordnungen widersetze.

Stuttgart - Ein Hausherr aus der Leonhardstraße nutzt alle juristischen Winkelzüge, sein Ziel zu erreichen. Er will den Sexbetrieb in seinen Häusern offensichtlich so lang wie möglich am Laufen halten. Das vermutet jedenfalls Roger Bohn, der Rechtsanwalt der Stadt Stuttgart.

Bisher ist K. das gut gelungen, indem er alle zivilrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Wege ausnutzt. Zivilrechtlich ist dem Hausherrn K. durch einen Grundbucheintrag der Vergnügungsbetrieb und damit der Bordellbetrieb in seinen beiden Immobilien verboten, was mehrere Gerichte so auch schon bestätigt haben. Das jüngste Urteil stammt vom Oberlandesgericht; es wies den Widerspruch von K. zurück. Damit ist die Rechtsprechung aus den Jahren 2009 und 2010 rechtskräftig. „Ich habe deshalb beim Landgericht Stuttgart sofort beantragt, dass ein Ordnungsgeld verhängt wird. Über dessen Höhe entscheidet das Gericht“, sagt Rechtsanwalt Bohn.

Verwaltungsrechtlich hat die Stadt dem Hausbesitzer die derzeitige Nutzung als Bordellbetrieb untersagt. Hintergrund ist, dass die meisten Gebäude nicht den strengen Brandschutzrichtlinien genügen. K. hat es jedoch geschafft, durch Widersprüche, Krankmeldungen und andere Tricks den Prozess bis heute zu verschleppen und bis auf die Ebene des Verwaltungsgerichtshofs zu heben.

Inzwischen fand K. einen neuen Weg, die Schließung des Bordells hinauszuzögern. „Er hat das Haus Nr. 16 an einen Schweizer vermietet und behauptet, er habe diesem bereits mitgeteilt, dass er gegen die Nutzungsuntersagung verstoßen würde, allerdings ohne Erfolg. Jetzt führt er einen Scheinprozess gegen den Mann in der Schweiz“, sagt Roger Bohn. Die Erfolgsaussichten, diesen Mieter schnell zur Räson zu bringen, seien allerdings gering: „Der hat nur einen Briefkasten in Rorschach, dem kann man noch nicht mal eine Räumungsklage zustellen.“

Was die zweite Immobilie mit strittiger Nutzung angeht, ist eine Entscheidung ebenfalls noch in weiter Ferne. Die Stadt hatte bereits vor vier Jahren beim Landgericht Stuttgart eine Unterlassungsklage gegen den Sexbetrieb eingereicht. Mit Befangenheitsanträgen gegen alle Richter hat K. die Eröffnung der Verhandlung seither erfolgreich verschleppt. Zuletzt hat das Oberlandesgericht Stuttgart jedoch alle seine Anträge zurückgewiesen, nun ist die Verhandlung beim Landgericht auf Anfang Oktober terminiert.