Peter Schlossmacher Foto: Bundesamt für Familie und zivilgesellschatliche Aufgaben

Eine spannende Überbrückungsmöglichkeit.  Interessante Daten und Fakten.

Der Bundesfreiwilligendienst. Wir sprachen mit Peter Schloßmacher, Pressereferent des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Was verbirgt sich hinter dem Bundesfreiwilligendienst?
Der Bundesfreiwilligendienst bietet interessierten Bürgerinnen und Bürgern seit Juli 2011 die Möglichkeit für ein zeitlich befristetes soziales oder ökologisches Engagement. Der Bundesfreiwilligendienst wird dabei als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in gemeinnützigen Einrichtungen und Projekten geleistet.

Wie unterscheidet sich der BFD von anderen freiwilligen Diensten?
Freiwillige Dienste wie FSJ und FÖJ bieten jungen Menschen zwischen 16 und 27 Jahren die Chance, etwas für sich und andere Menschen zu tun. Der Dienst beginnt zumeist am 1. August oder am 1. September eines Jahres. Der Bundesfreiwilligendienst steht auch Frauen und Männern über 27 Jahren offen und kann von den Älteren auch in Teilzeit von mehr als 20 Stunden pro Woche geleistet werden. Wenn freie Stellen vorhanden sind, kann der Bundesfreiwilligendienst ganzjährig zu jedem Monatsersten begonnen werden.

Wo kann man diesen verbringen?
Die Einrichtungen, in denen die Freiwilligen tätig sind, sind die so genannten Einsatzstellen. Dies können zum Beispiel Krankenhäuser, Altersheime und Behinderteneinrichtungen, aber auch Sportvereine, Museen und andere Kultureinrichtungen, Institutionen des Zivil- und Katastrophenschutzes oder Einrichtungen im Natur- und Umweltschutz sein.

Für wen eignet sich der BFD / Welche Eigenschaften sollte man mitbringen?
Am BFD teilnehmen können Frauen und Männer unabhängig von ihrem Schulabschluss, sofern sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt haben. Eine Altersgrenze nach oben gibt es nicht. Auch die Staatsangehörigkeit spielt für eine Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst keine Rolle. In der Regel dauert der Bundesfreiwilligendienst zwölf Monate, mindestens jedoch sechs und höchstens 18 Monate. In Ausnahmefällen kann er bis zu 24 Monate geleistet werden.

Wie sehen die Rahmenbedingungen aus?
Der Bundesfreiwilligendienst ist als freiwilliges Engagement grundsätzlich ein unentgeltlicher Dienst. Für das Taschengeld, das die Freiwilligen für ihren Dienst erhalten, gilt derzeit (Stand: 2014) eine Höchstgrenze von 357 Euro monatlich. Darüber hinaus können die Einsatzstellen Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung zur Verfügung stellen. Die BFD‘ler sind während ihrer freiwilligen Dienstzeit Mitglied in der gesetzlichen Sozialversicherung. Eltern, deren Kinder das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Kindergeld bzw. steuerliche Freibeträge für Kinder erhalten.

Wie finde ich am besten eine Stelle?
Wer sich für den Bundesfreiwilligendienst bewerben möchte, wendet sich an eine anerkannte Einsatzstelle oder einen Träger. Diese informieren über die verschiedenen Einsatzbereiche und sind insgesamt für den Bewerbungsprozess zuständig. Bei der Suche ist die Einsatzstellensuche auf www.bundesfreiwilligendienst.de hilfreich. Auch die regionalen Beraterinnen und Berater des Bundesamtes stehen für allgemeine Fragen zur Verfügung. Interessenten können sich auch direkt an eine der 20 Zentralstellen wenden, deren Kontaktdaten ebenfalls auf der BFD-Homepage zu finden sind.